SPD spricht sich gegen Optionszwang aus

0

Beim gestrigen Parteitag des SPD Unterbezirks Braunschweig hat sich die Partei einstimmig gegen den Optionszwang ausgesprochen. „Der Optionszwang zwingt Bürgerinnen und Bürger unseres Landes etwas von ihrer Identität aufgeben zu müssen, um Deutsche/ r zu werden. Dieses Nationalstaatsdenken ist nicht mehr zeitgemäß und negiert die gelebte Realität im Zeitalter der Globalisierung“ so Tanja Pantazis, Vorsitzende der AG Migration. „Außerdem gibt es bereits doppelte Staatsangehörigkeit. „Es wäre nur fair, wenn diese Möglichkeit für alle Betroffenen in Betracht käme“, so die Vorsitzende weiter.

Antrag Optionszwang

Antragsteller: SPD AG Migration und Vielfalt

Der SPD-Unterbezirksparteitag möge beschließen: Doppelte Staatsangehörigkeit

Wir fordern den SPD-Bundesparteitag auf, die in § 29 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelte Optionspflicht aufzuheben und allen in Deutschland geborenen bzw. eingebürgerten Kindern, die unter § 4 Abs. 3 bzw. § 40 b StAG fallen, auf Dauer die Möglichkeit zu verschaffen, neben ihrer ausländischen Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten.

Begründung

Seit Beginn des Jahres 2013 werden die ersten optionspflichtigen jungen Menschen 23 Jahre alt und müssen bis zu ihrem Geburtstag nachweisen, dass sie aus der anderen Staatangehörigkeit entlassen wurden, um den deutschen Pass behalten zu können. Wenn dieser Nachweis bei Vollendung des 23. Lebensjahres nicht vorliegt und sie keinen Anspruch auf eine Beibehaltung der ausländischen Staatsangehörigkeit haben, verlieren sie automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft.

Im Zeitalter der Globalisierung, in dem die Grenzen zwischen den Nationalstaaten erodieren und immer mehr Menschen bikulturell aufwachsen, sollte es ein Selbstverständnis sein, mehrere Staatsangehörigen zu besitzen zumal es bereits zum jetzigen Zeitpunkt bestimmte Ausnahmen hinsichtlich der Beibehaltung der ausländischen Staatsbürgerschaft gibt.

Es ist nur konsequent, wenn allen Personengruppen eine Beibehaltung ihrer ausländischen Staatsangehörigkeit zuerkannt wird und damit auch gesellschaftlich anerkannt wird, dass Menschen bikulturell aufwachsen. Der Staat sollte dies als Chance begreifen und in ihnen zukünftige Brückenbauer zwischen den Kulturen sehen.

Zudem ist die Optionsregelung verwaltungstechnisch sehr aufwändig und anfällig für Rechtsstreitigkeiten. Für die Betroffenen führt sie zu Rechtsunsicherheit in der zentralen Frage der Staatsangehörigkeit.

Möchten Sie den Artikel kommentieren

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.