Pressemeldung der Stadt Braunschweig zum Gerichtstermin

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Pressemeldung
„Sturheit“
Kommentar, geschrieben von Karl Eckhardt

„…. trotz Vorhaltens des Gerichts will Rosenbaum nicht anerkennen, daß das Entwässerungsgeschäft schon seit Monaten genehmigt ist – dabei haben wir doch den entsprechenden Erlaß längst vorgelegt“ wird Dr. Gert Hoffmann persönlich in einer Pressemeldung der Stadt Braunschweig zitiert.

Erst einmal erstaunt, wenn Hoffmann nach einer Gerichtsverhandlung vor die Presse tritt, um der Öffentlichkeit zu erklären, was das Gericht seinem Gegner, Herrn Peter Rosenbaum, denn vorgehalten habe, obwohl er, Dr. Gert Hoffmann, trotz persönlicher Vorladung bei der Verhandlung gar nicht zugegen war. Aus welchen Gründen auch immer: den Weg in das nahe Gericht fand Hoffmann nicht.

Und – wurde da vor Gericht nicht vielleicht schon sorgfältiger differenziert als von Hoffmann in seiner Erklärung vor der Presse? Denn weiter behauptet Hoffmann pauschal, dass das „Abwassergeschäft“ schon seit Monaten genehmigt sei. – Das Geschäft? Gehört zu einem Geschäft nicht auch eine Bezahlung? Das gesamte „Entwässerungsgeschäft“? Nicht vielleicht doch nur, wie es im Genehmigungsschreiben genauer heißt: „die Entäußerung von Anteilen …“?

Was ist der Zweck, worum geht es bei diesem „Geschäft“?

Vier Zuschlagskriterien waren laut einer Ratsvorlage vom 06. April 2005 (link demnächst) bei dem „Vergabeverfahren zur Veräußerung von bis zu 100% an der zu gründenden Stadtentwässerungsgesellschaft Braunschweig“ zu beachten. An erster Stelle stand „Zahlungsmittelzufluss bei der Stadt Braunschweig“. Erst dann folgten Mitarbeiterkonzept, Standortkonzept und Unternehmenskonzept mit den Zielen der Schaffung von Arbeitsplätzen und der nachhaltigen lokalen Wertschöfpung. Unmissverständlich wurde hinzugefügt, dass die „dargestellten Kriterien nach ihrer Priorität geordnet“ seien. Ziel des Geschäftes war also ausdrücklich und vordringlich die Vereinnahmung eines Erlöses in den städtischen Haushalt. Eine Ratsmitteilung vom 7. November 2005 präzisiert dies noch einmal: „Dem Haushalt kann infolge der Privatisierung ein Betrag von insgesamt 115 Mio. € zufließen.“ (link demnächst)

Ausdrücklich heißt es dagegen auf der dritten Seite genau des Genehmigungsschreibens, auf dessen erste Seite sich Dr. Hoffmann mit seiner gleich doppelten Strafandrohung über 250.000,- € beruft: „Wie telefonisch besprochen, muss ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich die kommunalaufsichtliche Prüfung der Zulässigkeit der Vereinnahmung der Veräußerungserlöse im allgemeinen Haushalt noch nicht abschließen konnte. Ihre Mandantin konnte bisher noch nicht alle notwendigen Unterlagen vorlegen, ….“

Vielleicht ist es im strafrechtlichen Sinne keine Falschaussage, es ist aber auf jeden Fall desinformierend, und es verdunkelt den wahren Sachverhalt, wenn man ein Geschäft, dessen Erlös im Haushalt vereinnahmt werden soll aber noch nicht vereinnahmt werden darf, als ein „Entwässerungsgeschäft“ bezeichnet, das „schon seit Monaten genehmigt sei“.

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