Sturheit? – oder die Verschiebung von Wahrheit (Teil 1)

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Kommentar zur Pressererklärung des Oberbürgermeisters vom 07. 03. zum Scheitern des Gütetermins vor dem Landgericht am gleichen Tage

„…. trotz Vorhaltens des Gerichts will Rosenbaum nicht anerkennen, daß das Entwässerungsgeschäft schon seit Monaten genehmigt ist – dabei haben wir doch den entsprechenden Erlaß längst vorgelegt“, wird Dr. Gert Hoffmann persönlich in der Pressererklärung zitiert.
Es kann nur verwundern, wenn Hoffmann schon kurz nach einer Gerichtsverhandlung vor die Presse tritt um der Öffentlichkeit zu erklären, was das Gericht seinem Gegner, Herrn Rosenbaum, denn „vorgehalten“ habe, obwohl auch eine persönliche Vorladung ihn nicht dorthin bewegen konnte. Aus welchen Gründen auch immer: den Weg in das nahe Gericht fand Hoffmann nicht.

Und wurde da vor Gericht nicht vielleicht schon genauer differenziert? Denn weiter behauptet Hoffmann in seiner Erklärung pauschal: das „Entwässerungsgeschäft“ sei schon seit Monaten genehmigt. Das gesamte Entwässerungsgeschäft? Nicht vielleicht doch nur, wie es im Genehmigungsschreiben heißt: „die Entäußerung von Anteilen ….“

Was ist der Zweck, worum geht es bei diesem „Geschäft“?

Vier Zuschlagskriterien waren laut Ratsvorlage vom 06. April 2005 bei dem „Vergabeverfahren zur Veräußerung von bis zu 100% an der zu gründenden Stadtentwässerungsgesellschaft Braunschweig“ zu beachten. An erster Stelle stand „Zahlungsmittelzufluss bei der Stadt Braunschweig“. Erst dann folgten Mitarbeiterkonzept, Standortkonzept und Unternehmenskonzept mit den Zielen der Schaffung von Arbeitsplätzen und der nachhaltigen lokalen Wertschöpfung. Unmissverständlich wurde hinzugefügt, dass die „dargestellten Kriterien nach Ihrer Priorität geordnet“ seien. Ziel des Geschäftes war also ausdrücklich und vor allem die Vereinnahmung eines Erlöses in den städtischen Haushalt. Eine Ratsmitteilung vom 7. November 2005 präzisiert dies noch einmal: „1.) Dem Haushalt kann infolge der Privatisierung ein Betrag von insgesamt 115 Mio. € zufließen.“ (Ratsvorlage vom 7. November 2005)

„Ausdrücklich“ heißt es dagegen auf der dritten Seite genau des Genehmigungsschreibens, auf dessen erste Seite sich Dr. Hoffmann mit seiner Strafandrohung beruft: „Wie telefonisch besprochen muss ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich die kommunalaufsichtliche Prüfung der Zulässigkeit der Vereinnahmung der Veräußerungserlöse im allgemeinen Haushalt noch nicht abschließen konnte. Ihre Mandantin konnte bisher noch nicht alle notwendigen Unterlagen vorlegen, …“

Es ist vielleicht nicht falsch, es ist aber auf ungehörige Weise desinformierend, und es verdunkelt den wahren Sachverhalt, wenn man ein Geschäft, dessen Erlös man (noch) immer nicht vereinnahmen darf, als ein „Entwässerungsgeschäft“ bezeichnet, dass „schon seit Monaten genehmigt“ ist und eine Widerrede gleich doppelt mit 250.000,- € Strafe bedroht.

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