Klagen gegen Schacht Konrad abgewiesen

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KONRAD – Klagen abgewiesen:
Das war nicht der letzte Akt !
KlägerInnen wollen nach Leipzig /
KONRAD-GegnerInnen nehmen Bund in die Plicht

Ohne große Überraschung ist das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes in Lüneburg von den Klägern aufgenommen worden. Zu offensichtlich hatte sich das Gericht schon während des Verfahrens positioniert. „Das Gericht hat ja nicht Schacht KONRAD geprüft, sondern uns einfach das Recht abgesprochen, den Planfeststellungsbeschluss überprüfen zu lassen,“ stellt Peter Dickel für die Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V. klar.

Revision und mehr.

Alle 5 Kläger gehen bisher davon aus, beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Revisioneinzulegen, wollen sich aber zunächst mit ihren AnwältInnen beraten, wenn die Urteilsbegründung vorliegt. Dass das Gericht die Revision nicht zuließ, macht diesen Weg schwieriger, aber nicht unmöglich.

In den Kommunen haben dann die kommunalen Gremien das letzte Wort. Schließlich geht es hier – ebenso wie bei der Klage der Familie Traube – auch um Geld. Für die 1. Instanz der Klage Traube hatte ein eigens eingerichteter Rechtshilfefonds rund 150.000 Euro durch Spenden aufgebracht. Zwar verfügt der Fonds noch über Reserven, aber zur Absicherung der Revision werden weitere Spenden nötig sein.

Die Anwältin der Personenklage Traube hatte zudem bereits während des Gerichtstermins darauf hingewiesen, dass sie eine überprüfung der gesetzlichen Grundlagen durch das
Bundesverfassungsgericht für notwendig erachtet. Rechtsanwalt Geulen hatte für die Stadt Salzgitter gar den Gang zum Europäischen Gerichtshof in Betracht gezogen, weil die deutsche Rechtsprechung der europäischen Entwicklung zuwiderlaufe. Während die Kläger für den Gang zum Bundesverwaltungsgericht ca. 1 Jahr rechnen, sind
weitere Rechtsschritte zeitlich nur schwer zu kalkulieren.

Davon unbenommen gehen sie davon aus, dass der Bund sich an die Zusage hält, eine Inbetriebnahme von KONRAD erst dann in Erwägung zu ziehen, wenn über den Planfeststellungsbescheid letztinstanzlich entschieden ist.

Bewertungen und Konsequenzen

„Natürlich hofft man Recht zu bekommen, wenn man zum Gericht geht und wir sind mit guten Argumenten nach Lüneburg gegangen, aber wir haben dann sehr schnell gemerkt, wie der Hase läuft“, kommentiert Kläger Walter Traube das Urteil. Es sei schon schwer verständlich, wenn man als nächster Nachbar des geplanten Atommüllendlagers weniger Rechte haben soll, als bei irgendeiner beliebigen kommunalen Baumaßnahmen. Und: „Nach den Erfahrungen mit der ASSE II, wo die Sicherheitsvorhersagen nicht mal 20 Jahre Bestand hatten, kann man doch heute nicht einfach sagen: ‚Es gibt keinen ‚Nachweltschutz‘. Das heißt doch soviel wie: Nach uns die Sintflut.“

Während man auf eine juristische Bewertung, noch einige Wochen wird warten müssen, ist für die Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V. eines klar: Neben den Gerichten ist jetzt vor allem die Politik gefragt: „Die Politik hat uns zum Gerichtgeschickt und gesagt: Lasst doch den Planfeststellungsbescheid einfach mal prüfen, solange werden wir KONRAD auch nicht in Betrieb nehmen. Also gehen wir zum Gericht und das überprüft dann nicht den Planfeststellungsbeschluss, sondern uns und sagt uns, dass wir in den wesentlichen Fragen überhaupt keine Rechte haben.“

Mehrfach wird sich Bundesumweltminister Sigmar Gabriel im März der Auseinandersetzung um KONRAD vor Ort in Salzgitter stellen. „Wir hoffen, dass er dann das Atommüllkonzept vorlegt, dass er versprochen hat und vor ihm schon Jürgen Trittin versprochen hatte und dass er gar nicht erst versucht, sich hinter einem Gerichtsurteil zu
verstecken, dass den Gefahren des Atommülls in keiner Weise Rechnung trägt.“

Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V.
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Bleckenstedter Straße 14, 38239 Salzgitter

Weitere Infos: http://www.ag-schacht-konrad.de

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