Herr Dr. Hoffmann leitet juristische Schritte gegen die BöE ein

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Die Stadt Braunschweig, vertreten durch den Oberbürgermeister, und Herr Dr. Gert Hoffmann persönlich (das Verfahren wurde von zwei Seiten angestrengt) wollen von Herrn Rosenbaum, Mitglied der Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums, eine Unterlassungsverfügung (mit angedrohtem Strafgeld in Höhe von 250.000 EUR oder einem halben Jahr Haft bei Wiederholung) erwirken für die Behauptung (in Presseerklärung vom 06.02.2006) der Verkauf der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH samt damit verbundener Kreditverträge sei von der Komunalaufsicht nicht genehmigt. [Zum Sachverhalt]

Am 07.03.2006 fand dazu eine von großem öffentlichem Interesse begleitete Anhörung vor dem Landgericht Braunschweig statt, bei dem beide Parteien ihre Positionen darlegten.

Herr Dr. Hoffmann, obwohl geladen, erschien zu dem Gütetermin nicht. Dem Gericht wurden eine Entschuldigung und eine Vollmacht seines Anwalts vorgelegt. Herr Peter Rosenbaum legte dar, dass er nach bestem Wissensstand informieren wolle und dies in der Vergangenheit auch tat. Aufgrund der komplexen Materie (in die der Richter jedoch ausgezeichnet eingearbeitet war) und dem eingeschränkten Zugang zu Informationen (die Genehmigung der Kommunalaufsicht wurde bis zum 23.02. geheim gehalten) könne jedoch von einer Bürgerinitiative nicht verlangt werden, dass sämtliche Formulieren juristisch einwandfrei abgefasst wären. (Wie z.B. die Unterscheidung zwischen den juristischen Begriffen „Genehmigung“ und „Erlaubnis“.)

Einem vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich, der mit Kosten für Herrn Rosenbaum verbunden wäre, konnte Herr Rosenbaum nicht zustimmen, da er befürchtet, die Bürgerinitiative solle über den Einsatz von Rechtsmitteln und den damit verbundenen Kosten mundtot gemacht werden.

Das Urteil wird das Gericht am 29. März verkünden.

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