OVG Lüneburg: Keine Fahrraddemo auf der A39

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Von den Initiativen Stop Trinity und Verkehrswende statt Antriebswende

Fahrraddemo auf der A39 von BS nach Wob darf nicht auf der A39 stattfinden. Veranstalter:innen: „Autoland Niedersachsen tritt Grundrecht auf Versammlungsfreiheit mit Füßen“

Das OVG Lüneburg hat am gestrigen Abend entschieden, dass die für den 13.11.22 angezeigte Fahrraddemonstration gegen den Weiterbau der A39 nicht auf der A39 stattfinden darf. Dies gelte nicht nur für die angezeigten 19,2 km von Scheppau bis Warmenau, sondern auch für den Kompromissvorschlag der Veranstalter:innen, zumindest für einen Teil dieser Strecke die A39 nutzen zu dürfen. Das kürzeste Teilstück bei Mörse beispielsweise beträgt nur knapp 500 m.

Für die Veranstalter:innen sei dies ein klarer Verstoß gegen das grundgesetzlich garantierte Recht auf Versammlungsfreiheit. Dieses beinhalte ein Recht auf freie Ortswahl, wenn der Ort für die Veranschaulichung des Versammlungszwecks erforderlich sei. „Wo sollen wir gegen den Weiterbau der A39 demonstrieren, wenn nicht auf eben dieser Autobahn? Es geht um ein starkes Symbol für Klimaschutz im Verkehrssektor. Dass neue Autobahnen und Autoverkehrsinfrastruktur immer mehr klima- und umweltschädlichen Autoverkehr induzieren, ist wissenschaftlich erwiesen. Auch ist bekannt, dass dieser nicht nur für 8 – 9 Verkehrstote und unzählige Unfallopfer an jedem einzelnen Tag verantwortlich ist, sondern auch zu 25 % an der Klimakatastrophe. Gegen diese nichts zu unternehmen, nennt UN-Generalsekretär Antonio Guterres kollektiven Selbstmord!“ so Edmund Schultz, Anmelder der Fahrraddemo.

Eine Sprecherin der Initiative Verkehrswende statt Antriebswende ergänzt: „Die Behörden nennen im Wesentlichen erhöhte Unfallgefahr als Grund für das Autobahnverbot. Wir auch! Unfälle passieren dann, wenn Autos fahren und nicht, wenn es mal eine autofreie Pause gibt. Bei einer ganz ähnlichen Fahrraddemo 2021 hat sich das auf sehr tragische Weise bestätigt: Während wir neben der A39 radeln mussten, hat zeitgleich genau dort auf der Autobahn ein Autofahrer einen Motorradfahrer getötet. Das hätte verhindert werden können, wäre unsere Demo wie geplant auf der Autobahn gewesen. Ein trauriges Argument für einen Sachverhalt, den die Anmeldebehörden und Gerichte bisher immer ignoriert haben!“

Da das Gericht den Beginn der Demo auf 11°° Uhr umverfügt hat, planen die Veranstalter:innen nun, die Auftaktkundgebung um 11°° in Gliesmarode am Abzweig der Hordorfer Straße von der Berliner Heerstraße abzuhalten.

So sei es trotz der Verfügung möglich, noch rechtzeitig vor Anbruch der Dunkelheit am Zielort, der Dauermahnwache „Stop-Trinity“ bei Warmenau in Wolfsburg anzukommen.

Warum ist in Niedersachsen nicht möglich, was in vielen anderen Bundesländern, z. B. in Hessen oder Berlin fast schon Tradition hat? Dazu meint Verkehrswende-Aktivist Jörg Bergstedt: „Offensichtlich nimmt das Ignorieren des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit mit der Anzahl der Autokonzerne zu. So wurde in der VW-Stadt Wolfsburg sogar schon behördlich behauptet, dass Demos auf Gehwegen stattzufinden haben, weil die Straßen nur für Kraftfahrzeuge da seien. Dieses wurde schnell gerichtlich korrigiert. Für Fahrraddemos auf Autobahnen in Niedersachsen müssen wir offensichtlich bis zum Bundesverfassungsgericht. Die autofixierten Behörden scheinen genau davor Angst zu haben, denn sie legen die Kooperationsgespräche zwischen Polizei und Anmelder:innen immer so kurz vor den Demotermin, dass die Zeit für diesen Gerichtsweg nicht mehr ausreicht. Jetzt ist es an der Zeit, dieser unredlichen Trickserei mit geeigneten Mitteln ein Ende zu bereiten!“

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