Offener Brief BISS:Ausnahme Bauantrag von GE Healthcare Buc

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Offener Brief der BürgerInitiative StrahlenSchutz Braunschweig (BISS) vom 2012-05-28 an

– Bezirksrat Wenden-Thune-Harxbüttel, Braunschweiger Medien, Fraktionen des Stadtrates –

Antrag der Firma GE Healthcare Buchler GmbH & Co. KG für eine Ausnahmegenehmigung zur Veränderungssperre auf dem Industrie-Gelände an der Harxbütteler Straße (Betreff: Drucksache 15219/12) in Wenden-Thune.

 Sehr geehrte Damen und Herren,

uns ist zugetragen worden, dass die entsprechenden Gremien der Stadt Braunschweig dem Antrag von GE Healthcare auf Ausnahmegenehmigung zur Veränderungssperre auf dem Gelände an der Harxbütteler Straße stattgegeben wollen. Daher legt die BISS ihren Standpunkt nochmals deutlich dar. Die BISS betrachtet eine Ausnahme-Baugenehmigung von der Veränderungssperre für den Planbereich am Gieselweg/Harxbütteler Str. als nicht akzeptabel.

–  der Bebauungsplan ist bislang nicht ansatzweise begonnen worden und ohne die zukünftige Stadtentwicklung in einem Bebauungsplan festgelegt zu haben kann keine Ausnahme hiervon bewertet werden

 ̵  die Firmen an diesem Standort sind geschäftlich stark miteinander verwoben, wie Herr Dr.Eckert auf der EZN Aktionärsversammlung am 24.5.12 auch erneut ausgeführt hat. die Bereitstellung von Ersatzlagerflächen zur Ausweitung der Abfallwirtschaft, indem neue Büroflächen von GE/Buchler zur Vermietung an Eckert&Ziegler bereitgestellt werden, kann daher nicht ausgeschlossen werden.

Ein ähnlich gelagerter Bauantrag für Bürogebäude der Firma Eckert&Ziegler ließe sich dann auch nicht mehr verweigern, obwohl eine Umverlagerung zur Freiräumung von Flächen zur Atommüllbearbeitung noch offensichtlicher zu befürchten wäre.

Die Veränderungssperre soll der Stadt Braunschweig die Gelegenheit bieten, den neuen Geschäftsbereich Abfallwirtschaft in Wohngebieten und in der Nähe von Schulen und Kindergärten neu zu regeln:

Um eine schleichende Erhöhung der Abfallwirtschaft am Ziel der Veränderungssperre vorbei erkennen zu können, muss zuvor eine Bestandsaufnahme des aktuellen Umsatzes auf dem Gelände durchgeführt werden. Hierbei ist der Stand der umgesetzten Mengen zum Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre als maximales Volumen anzusetzen. Eine inzwischen möglicherweise erfolgte Erweiterung der Atommüll Aktivitäten ist zu rückzunehmen.

 Eine Manifestierung des Industriestandortes mitten im Wohngebiet durch weitere Investitionen im Hinblick auf den noch nicht existierenden Bebauungsplan muss verhindert werden.

Die BISS legt daher schärfsten Protest gegen diese Genehmigungspraxis ein und fordert die Bauverwaltung auf, den Bauantrag abzulehnen und endlich einen Bebauungsplan-Entwurf vorzulegen!

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