Nicht Trauer muss Justitia tragen

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Zum Vergleich über das Demonstrationsrecht der Bürgerinitiativen auf der widerrechtlich abgesperrten Grasseler Straße. (siehe Braunschweiger Zeitung, 12.04., S. 14 – nicht verlinkbar)

Sicher, es handelt sich um einen Vergleich und streng genommen: der Vergleich kennt keine Sieger.

Wenn aber eine einstweilige Anordnung mit dem Ziel gestellt wurde, dass Bürger auf einer rechtswidrig abgesperrten Straße demonstrieren dürfen, und sie dürfen dann auf dieser Straße auch demonstrieren, dann dürfen die Bürgerinitiativen das doch wohl auch als Erfolg für den Antrag, als einen Sieg feiern.

Und wenn der Oberbürgermeister mit seinem Ersten Dezernenten siegestrunken durch die Rathausflure hüpft und der kollektive Frohsinn ihre Büros zum Tanzen bringt, weil ihren ursprünglich unüberwindbaren Sicherheitsbedenken durch einige geniale Verfügungen einer Richterin die volle Gerechtigkeit widerfuhr … (siehe Pressemeldung der Stadt), dann ist das eine Sternstunde der Justiz in ihrer unendlichen Weisheit, denn:

der Vergleich kennt nur Sieger.

Nicht Trauer muss Justitia tragen, Justitia darf das Tanzbein schwingen.

Anlagen:
Antrag auf einstweilige Anordnung
Vergleich 

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