Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat in Kooperation mit dem ADAC am 1. November 2018 am Oberlandesgericht Braunschweig eine Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen eingereicht. Damit wollen die beiden Organisationen stellvertretend für Verbraucher Ansprüche auf Entschädigung gerichtlich klären lassen. Ziel ist die Feststellung, dass Volkswagen mit der Software-Manipulation Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und betroffenen Käufern Schadenersatz schuldet. Das sollten Sie wissen

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