„Glücklich der Staat, der sonst keine Probleme hat“ – Teil III und IV

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Leider ist es eine typisch deutsche Eigenschaft, den Gehorsam schlechthin für eine Tugend zu halten.“ (Zitat des inzwischen in Braunschweig geehrten ehemaligen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer)

Von den vielen Anklagepunkten gegen Peter Rosenbaum aus 1. Instanz waren fast alle weggefallen, weil in der 1. Instanz rechtswidrig von Seiten der Verwaltung und vom Amtsgericht gehandelt wurde.  Man konnte sich des Eindrucks nicht erwehren, dass ein politisch-juristisches Exempel die damaligen Kommunalwahlen beeinflussen sollten. Doch ein Punkt war übrig geblieben – Hausfriedensbruch als Straftatbestand, angezeigt mit Hilfe der Polizei und des Staatsanwalts Bumke durch die Flughafengesellschaft. Die wollte die Anzeige trotz des „jur. Geplänkels“ (Polizei-Fax an Flughafengesellschaft) nicht zurückziehen und Peter Rosenbaum seine Schuld nicht anerkennen. Also geht der Prozess komplett über alle Runden.

In den letzten zwei Prozesstagen wurden wieder die Zeugen befragt. Hauptsächlich die der Anklage, also die betroffenen Polizisten. Aber auch zwei Zeuginnen aus Waggum, die regelmäßig ihre Demos am und im Forst durchführten. Teilweise an über 300 von insgesamt etwa 600 Demonstrationen teilnahmen.

Welcher häusliche Frieden wurde denn nun durch Herrn Rosenbaum angeblich gebrochen? Der der Flughafengesellschaft im Querumer Forst. Mehrfach, wie die Polizisten übereinstimmend betonten. Rosenbaum habe sich nicht an Flatterbänder, Wildschutzzäunen und Warntafeln orientiert und trotz Warnungen der Polizei vor Ort das Waldgrundstück widerrechtlich betreten. Nicht nur er alleine, sondern oft zahlreiche Demonstranten. Er sei auch oft der Versammlungsleiter gewesen, aber nicht immer. Aber immer habe er das Wort geführt.

Übrigens ist niemand zu Schaden gekommen – während aller etwa 600 Demos. Auch Sachen wurden durch die Demontranten nicht beschädigt. Ein Schaden ist also nicht entstanden.

Warum sind Herr Rosenbaum und die anderen Demonstranten auf das Grundstück gegangen? Es liegt auf der Hand. Der Forst war nachweislich hoch biodivers. Ein biologisches Gutachten stellte das zu Beginn der Fällarbeiten fest. Von den 330 Arten waren allein 33 „Rote-Liste-Arten“, die sich auf dem  Areal befanden, darunter zunächst aufgrund der Biotopstruktur im Verdacht, und dann bestätigt, der Juchtenkäfer (Eremit). Ein Käfer, der als Bio-Indikator hoch geschützt ist. Das Rechtsgut der irreversiblen Naturzerstörung, die Generationenvorsorge stand auf dem Spiel. Auf den pflichtgemäßen Schutz der geschützten Tiere hat niemand geachtet, auch die Polizei nicht, die passte auf Herrn Rosenbaum auf.

Also es ging nicht um die unwiederbringlich zerstörte Natur, oder den Erhalt der in endlosen Sonntagsreden beschworenen Biodiversität und der Nachhaltigkeit im Sinne der Agenda 21, es ging um das rechtswidrige Betreten der zerstörten Natur.

Am Montag wird mit den Plädoyers und vielleicht auch mit dem Urteil der Prozess fortgeführt.

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