Erklärung zum Schutz der Versammlungsfreiheit in Braunschweig

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Am Samstag dem 03.07.2021 hat das Braunschweiger Bündnis gegen Rechts eine Kundgebung gegen den AfD-Landesparteitag in der Millenniumshalle (Madamenweg) durchgeführt. Die Kundgebung war der Versammlungsbehörde ordnungsgemäß angezeigt worden, ein Kooperationsgespräch von Versammlungsleitung, Ordnungsbehörde und Polizei fand im Vorfeld statt.

Versammlungen am selben Ort hat das Bündnis dort bereits dreimal konfliktfrei ohne eine Beschränkung der Zugänge durch die Polizei durchgeführt.

Die Durchführung der Versammlung am 03.07. dagegen wurde am Versammlungstag im erheblichen Maß durch die Polizei vor Ort behindert: 

– Der einzige direkte Zugang aus der Innenstadt zur Kundgebung über den Madamenweg wurde von der Polizei erheblich behindert, zeitweise sogar komplett versperrt:
– Absperrungen quer über den Madamenweg
– Zugangsmöglichkeit nach vielen Beschwerden nur sehr spät, nur zeitweise und nur über einen unzumutbaren Weg über Absperrgitter
– kein Zugang über diesen Weg für Fahrradfahrer*innen, mobilitätseingeschränkte Menschen, Kinderwagen, Rollstuhlfahrer*innen und auch nicht für eine mobile Lautsprecheranlage des Veranstalters
– zeitweise Angebot des Zugangs zur Kundgebung nur in polizeilicher Begleitung
– zeitweise Komplettsperrung des direkten Zugangs und Verweis auf andere Wege mitmehreren Kilometern (vier bis sechs km) Länge 

Die unterzeichnenden Verbände, Gruppen, Organisationen und Personen protestieren gegen dieses polizeiliche Vorgehen und diese Einschränkung der Versammlungsfreiheit!

Unsere Forderungen:

  • ungehinderter Zugang zu Versammlungen und Demonstrationen nach § 8 Grundgesetz
  • Ausschluss von Behinderungen und Einschränkungen beim Zugang durch Absperrungen und Gitter und auch ohne persönliche Begleitung durch Einsatzkräfte
  • freier Zugang zu Versammlungen auch für Fahrradfahrer*innen, mobilitätseingeschränkte Personen und Menschen mit Kinderwagen
  • eine Aufarbeitung und Entschuldigung durch die Polizei
  • ein zeitnaher direkter Austausch zwischen Polizeispitze und Bündnis gegen Rechts zum Kundgebungsgeschehen in Braunschweig

Wir erinnern daran, dass nach gängiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes Versammlungsbehörden und Polizei die Durchführung von Versammlungen zu ermöglichen und nicht zu behindern haben.

Wer sich diesem Protest und den Forderungen als Person oder als Organisation/Gruppe anschließen möchte, kann dies gern per Mail an presse@buendnisgegenrechts.net tun.

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