Ein Urteil: „Das Bundesverwaltungsgericht entschied gegen die Privatisierung eines Weihnachtsmarkts“

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Bekanntlich wurde in Braunschweig das gewinnträchtige kommunale Eigentum in Verantwortung des OB Dr. Hoffmann verkauft. Auch in anderen Kommunen wurde viel privatisiert, so in Offenbach sogar der Weihnachtsmarkt.  Einige Betroffene haben sich vor Gericht gewehrt. Darüber hat schon vor geraumer Zeit das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil gesprochen (Red.)

Die Begründung ist eine Sensation: „Aus der bundesverfassungsrechtlichen Garantie der kommunalen Selbstverwaltung folgt, dass sich eine Gemeinde im Interesse einer wirksamen Wahrnehmung der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft „nicht ihrer gemeinwohlorientierten Handlungsspielräume begeben darf.“ Eine Gemeinde kann sich nicht ihrer hierfür bestehenden Aufgabenverantwortung entziehen.“ (BVerwGer, 8. Senat, Urteil 8 C 10.08 vom 27.5.2009). Was für den Weihnachtsmarkt gilt, sollte für den Bereich der Daseinsvorsorge in jedem Fall gelten!

Das Urteil wurde erst jetzt bekannt – siehe Artikel aus der Frankfurter Rundschau

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