Das niedersächsische Gedenkstättengesetz: Irrgarten mit System

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Desinteressierte Gremien und schlampige Arbeit des Gesetzgebers

Eine kleine, aber noch rechtzeitig vor der Verabschiedung des niedersächsischen Gedenkstättengesetztes behobene Nachlässigkeit ist symptomatisch für die unprofessionelle Arbeit in der niedersächsischen Gedenkstättenverwaltung insgesamt:

 „In der Beschreibung der Aufgaben der staatlichen Gedenkstätten (Bergen-Belsen und Wolfenbüttel) erscheinen die beiden Gedenkstätten lediglich „als Orte der Erinnerung an die Leiden der Opfer des Nationalsozialismus und der Opfer der Justizverbrechen“.

 Mit dieser Formulierung hatte der Gesetzentwurf alle zuständigen Ausschüsse, darunter den Rechtsausschuss und Kulturausschuss des Landtages und anstandslos auch die 1. Lesung des Landtages (26. Mai 2004) passiert. Weiterlesen

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