BIBS-Fraktion kritisiert eklatante Schieflage in der Sportförderung

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Pressemitteilung der BIBS-Fraktion

Als nicht hinnehmbar erachtet es die BIBS-Fraktion, dass im Sportausschuss am 29.03.2012 den Leistungsschwimmern im Behindertensport des SSC Germania 08 e.V. seitens der Stadt der jährliche Zuschuss in Höhe von 5000 € gestrichen werden soll (siehe Ds. 15161/12), den sie in den Jahren davor gemäß gleicher Anträge gewährt hat. Als Begründung gibt die Verwaltung an, die Leistungsschwimmer im Behindertensport seien „keine Leistungsgemeinschaft, deren Trainings- und Wettkampfbetrieb gem. Nr. 3.53 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig unterstützungsfähig wäre“. Es habe sich bei der bewilligten Förderung in den Vorjahren um ein „Versehen“ gehandelt.

Zweierlei Maß
Gleichzeitig soll der Golfclub Braunschweig wie in den Vorjahren erneut mit 5400 € bezuschusst werden (siehe Ds. 15160/12 und Anlage), obwohl das ein Verstoß gegen die Sportförderrichtlinien der Stadt darstellt, wonach die Fi-nanzkraft des Vereins und der Mitglieder zu berücksichtigen ist.

In den Sportförderrichtlinien der Stadt heißt es:
2. Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen […]
2.6 Der Antragsteller muss alle weiteren Förderungsmöglichkeiten ausgeschöpft haben.
2.7 Der Antragsteller muss nachweisen, dass Eigenmittel und Eigenleistungen in einem angemessenen Verhältnis zur beantragten Zuwendung und zur eigenen Finanzkraft eingesetzt werden. […]

Der Golfclub Braunschweig verlangt jedoch von seinen Mitgliedern neben einer Jahresgebühr zwischen 1000.- und 1500.- Euro ein „Eintrittsgeld“ sowie eine Investitionsumlage von ca. 6000.- Euro. Daher ist davon auszugehen, dass der Golfclub Braunschweig nicht auf öffentliche Mittel angewiesen ist, die sozialen Zwecken dienen sollen.

BIBS-Ratsherr Wolfgang Büchs: „Die Streichung der Förderung des Behindertensports ist ein völlig falsches Signal, da schon allein der qualifizierte Trainer mehr als das Doppelte kostet. Die Schieflage der Sportförderung wird noch eklatanter, wenn gleichzeitig ein Golfclub gefördert wird, der schon von der Mitgliederstruktur her sicherlich keine Unterstützung aus einem der städtischen Sozialtöpfe bedarf.“

Die BIBS-Fraktion kann dem nicht zustimmen und fordert eine andere Gewichtung der öffentlichen Bezuschussung.

Ergänzend sei auf folgenden Sachverhalt verwiesen: Das Behindertenleistungsschwimmen hat in letzter Zeit große Probleme den Bestand an Leuten zu halten (vor allem ältere und sehr junge):

a) wegen der Unsicherheit bzgl. des Fortbestandes des Nordbades (wegen des Spaßbadbaus)

b) viele Behinderte (die selbst nicht mobil sind) können die Transportkosten (Behindertentaxi) nicht mehr tragen, für die es früher offenbar einen Zuschuss gab.

In der Vorlage der Verwaltung (Ds. 15161/12) heißt es: „Die Leistungsschwimmer im Behindertensport sind keine Leistungsgemeinschaft, deren Trainings- und Wettkampfbetrieb gemäß Nr. 3.53 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig unterstützungsfähig wäre. Im Rahmen einer internen Prüfung hat die Verwaltung festgestellt, dass mit dem Inkrafttreten der Sportförderrichtlinien kein Ermessensspielraum für eine Förderung gegeben ist.“

Sportförderrichtlinie der Stadt Nr. 3.53: „Die Stadt kann für den Trainings- und Wettkampfbetrieb von Leistungsge-meinschaften eine Zuwendung gewähren. Die Höhe der Zuwendung wird im Einzelfall festgesetzt.“

 


Kommentare   
 
0 #1 Lilo 2012-03-29 02:23
Einfache Sache! Wenn die damalige Golf-Förderung, wie es heißt, einfach nur ein Versehen war, ist zu hoffen, dass die neuen Ratsmehrheiten nun belegen, dass eine Richtigstellung in Sachen Golf-Förderung ernst gemeint ist. Somit sind alte wie neue Fraktionen in der Pflicht.
 
 

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