Asse II Begleitgruppe und die größtmögliche Transparenz

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Auf der Internetseite der Asse II Begleitgruppe steht unter „Ziele und Aufgaben“ schon immer die „größtmögliche Transparenz“. Schon im November 2011 stellte die Wolfenbütteler AtomAusstiegsGruppe (WAAG) den Antrag, die Sitzungen und Unterlagen öffentlich zu machen. Obwohl sich nur einer gegen den Antrag aussprach, wurde das Thema leider immer wieder hinausgezögert. Aber jetzt heißt es in einer Presseerklärung: „Die Asse 2-Begleitgruppe (A2B) hat zugunsten größtmöglicher Transparenz entschieden, die weiteren Sitzungen der großen Runde dieser Gruppe für interessierte Bürgerinnen und Bürger zugänglich zu machen.“ Das ist ein Anfang, aber sicherlich nicht die „größtmögliche Transparenz“, meint die WAAG.

 

 

Die Sitzungen finden freitags ab 14 Uhr statt, zu dieser Zeit sei es längst nicht allen möglich teilzunehmen. Die Übertragung – wie bei der Kreistagssitzung – wird weiterhin abgelehnt, so dass die Sitzungen auch nicht nachträglich verfolgt werden können. Auch die Information der Bevölkerung nach jeder Sitzung erfolgt bisher nicht.

Außerdem gehöre zur größtmöglichen Transparenz, dass die Unterlagen, die der Begleitgruppe für die Sitzung zur Verfügung gestellt werden, für die Bevölkerung zugänglich sind (z. B. im Internet und z. B. zur Ansicht im Landkreis).

Am 3.5.13 findet um 14 Uhr die erste öffentliche Sitzung der Begleitgruppe im Trainings- und Weiterbildungszentrum (TWW) am Exer 9 in Wolfenbüttel statt. Die WAAG hat zu dieser Sitzung schriftlich folgende Fragen gestellt und gebeten sie auf der Sitzung zu beantworten und die Antworten nach der Sitzung zeitnah im Internet und in der Presse zu veröffentlichen:

Rahmenplan

Ist der Rahmenplan so angelegt, dass spätestens mit Fertigstellung von Schacht V die gesamte Bergetechnik und die oberirdische Konditionierungsanlage zur Verfügung stehen?

Sind die Probebohrungen zu Schacht V abgeschlossen? Wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen?

Wann und wo wird der Rahmenplan veröffentlicht?

Mit welcher Zeiteinsparung wird durch die Lex Asse gerechnet?

Vorsorgemaßnahmen / Alternatives Notfallkonzept

Da das Absaufen der Schachtanlage offensichtlich ein noch größeres Problem darstellt als die mangelnde Standsicherheit, ist eine intensive Beschäftigung mit allen Vorschlägen und eine weltweite Suche nach Lösungsvorschlägen sowie eine weltweite Anfrage bei Unternehmen, Instituten und Fachleuten dringend erforderlich. Was hat das BfS bisher dazu unternommen?

Außerdem hält das BfS nach wie vor an der Notfallplanung fest, die im Wesentlichen dem Flutungskonzept des früheren Betreibers entspricht. Lt. der Internetseite der Begleitgruppe wies auch der Vorsitzende der Entsorgungskommission, Herr Michael Sailer, schon im September 2010 darauf hin, dass dieses Notfallkonzept „überhaupt nicht tragbar“ ist, und forderte einen Notfall-Plan-B. Wurde dieser Notfall-Plan-B erstellt? Wenn nein, was hat die Begleitgruppe dazu seit September 2010 unternommen?

Entkopplung von Faktenerhebung und Rückholung

Auf der Seite der Asse II-Begleitgruppe steht „Im Übrigen seien durch die neue Rechtslage Faktenerhebung und Rückholung entkoppelt.“. Das sagte auch der ehemalige Landrat, Herr Röhmann, auf der öffentlichen Veranstaltung vor Verabschiedung der Lex Asse. Wo ist das in der Lex Asse geregelt? Besteht hier Übereinstimmung mit dem Bundesumweltministerium?

Aufgrund des Schreibens erhielt die WAAG jetzt die Mitteilung, dass ab der nächsten Sitzung am 03.05.2013 ein Tagesordnungspunkt „Anfrage von Bürgern (ca. 16.30 Uhr) “ auf die Tagesordnung gesetzt wird. Es sei dann möglich, direkt Fragen zu stellen. Bei komplexeren Fragen sei es aber sicherlich einfacher, diese im Vorfeld schriftlich zu stellen.

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