Strafanzeige wegen Mordes an Bürgern von Belarus durch Angehörige der Wehrmacht

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Das Urteil gegen den Auschwitz-Aufseher Herrn Reinhold Hanning am 17.06.2016 vom Landgericht Detmold, hat eine „Strafanzeige wegen Mordes an tausenden von Bürgern von Belarus durch Angehörige der Wehrmacht“ nach sich gezogen. Anzeige mit Anhang

„Die durch die Wehrmacht durchgeführte Ermordung der Lagerinsassen von Osarichi (Wikipedia) durch Verhungern im März 1944 ist in der Bundesrepublik seit Jahrzehnten bekannt. Dem Unterzeichner ist dieses Massaker seit 1997 durch eine Veröffentlichung des Maximilian-Kolbe-Werkes bekannt.

Staatsanwaltliche Ermittlungen sind nach hiesiger Erkenntnis nicht vorgenommen worden, obwohl die Täter, ihre Namen durch die Karteien der WAST – Wehrmachtsauskunftstelle Berlin – ermittlungsfähig gewesen sind.

Das Massaker vom März 1944 stellte eine natürliche Handlungseinheit dar. Hierzu vergleiche schon die Ausführungen von Fritz Bauer in JZ 1967, 625 ff. Ermordung durch Verhungern war ein übliches Ermordungsmittel des faschistischen Ermordungsprogramms in Arbeitslagern, Konzentrationslagern und Vernichtungslagern.

Die Staatsanwaltschaft Dortmund, Oberstaatsanwalt Brendel, hat im Verfahren 45 Js 3/13 in der Anklageschrift vom 10.02.2016 vor dem Landgericht Detmold ausdrücklich Mord durch Vernichtung durch die Lebensverhältnisse angeklagt. Die Kammer des Landgerichts hat diese Anklagebegründung in ihrem Urteil vom 17.06.2016 bestätigt.“

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