Solarstrom vom Balkon – Auch Mieter können Solarstrom selbst erzeugen

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  • Stecker-Solargeräte produzieren Strom für den Eigenbedarf, sind aber nicht für die Netzeinspeisung gedacht
  • Energieberatung der Verbraucherzentrale beantwortet Fragen zur Nutzungsweise der kleinen Photovoltaik-Systeme
  • Kostenloser Online-Vortrag „Steck die Sonne ein! Solarstrom von Balkon und Terrasse“ am 30. September 2020

Hannover, 22.09.2020 – Solarstrom vom Dach ist längst günstiger als Strom aus dem Netz. Konnten in der Vergangenheit hauptsächlich Hausbesitzer Geld sparen, ist es jetzt auch für Mieter und Bewohner von Mehrfamilienhäusern möglich, selbst Strom zu produzieren: Mit Stecker-Solar-Geräten – auch Balkonkraftwerk oder Plug-and-Play-Solar genannt. Die vergleichsweise kleine Photovoltaik-Systeme haben eine Größe zwischen etwa 1,5 und 3 Quadratmeter. Balkonbrüstungen, Außenwände, Dächer, Terrassen und Gärten kommen für die Anbringung oder Aufstellung in Frage. Die Geräte werden möglichst unverschattet zur Sonne (nach Süden) geneigt. Der Anschluss von bis zu 600 Watt erfolgt an eine spezielle Einspeisesteckdose. Der Strom dieser kleinen Stromerzeuger wird meistens im eigenen Haushalt verbraucht – der Strombezug aus dem Netz und die Stromkosten reduzieren sich. Für den geringen Überschuss an eingespeistem und nicht selbst verbrauchtem Strom verzichten die Nutzer in der Regel auf ihre kleine Einspeisevergütung. „Durch ein Stecker-Solar-Gerät haben Verbraucher die Möglichkeit, eigenen Strom aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Das ist ein tolles Erlebnis und leistet einen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz“, erläutert Ulrike Kupka, Expertin der Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Über den Betrieb eines Stecker-Solar-Gerätes muss der örtliche Stromnetzbetreiber informiert werden, verbieten kann er den Betrieb jedoch nicht. Immer mehr Stromnetzbetreiber vereinfachen die Anmeldung. Damit der Haushaltsstromzähler nicht rückwärts zählt, werden in der Regel herkömmliche Zähler durch die neuen „modernen Messeinrichtungen“ ersetzt, die bis zum Jahr 2032 in allen Haushalten verbaut sein müssen. Ob ein Zweirichtungszähler eingebaut werden muss, ist umstritten und wird von lokalen Stromnetzbetreibern unterschiedlich gehandhabt. Mit einem Zweirichtungszähler werden Strommengen erfasst, die in das Netz eingespeist werden.

Die Anschaffungskosten eines Stecker-Solar-Geräts richten sich nach der Größe. Die Preisspanne reicht von wenigen 100 bis etwa 1.000 Euro. Die jährliche Stromerzeugung liegt je nach Größe bei etwa 200 bis 500 Kilowattstunden.

Fragen zu Stecker-Solar-Geräten und zum Energiesparen beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale kompetent und anbieterneutral. Informationen finden Sie auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenlos unter: 0800 – 809 802 400.

Terminankündigung:

Online-Vortrag „Steck die Sonne ein! Solarstrom von Balkon und Terrasse“,
30. September 2020, 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr, kostenlos und interaktiv,
Anmeldung unter: verbraucherzentrale-energieberatung.de/vortraege/

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