Region Braunschweig: Atommüllkippe der Nation?

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Die Braunschweiger Zeitung berichtet darüber, ausführlicher als im Hauptteil in ihrer Salzgitter-Ausgabe. Eine Beschwerde der Stadt Salgitter vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Einrichtung des Atommüll-Lagers auf ihrem Grund wurde abgewiesen.

Gemäß einer Pressemitteilung des Gerichts habe die Stadt Salzgitter Art. 2, Abs. 1 des Grundgesetzes für sich in Anspruch genommen, ein Grundrecht, welches in erster LInie natürliche Personen schützen soll, auch gegen die öffentliche Gewalt. („Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“) Danach sei die Stadt nicht klagebefugt.

Wir kennen die Argumentation der Stadt nicht, aber warum hat der Bürgermeister von Salzgitter nicht persönlich, als natürliche Person geklagt, oder warum unterstützt die Stadt nicht ihre Bürger, wenn sie – als natürliche Personen – klagen? Vielleicht gibt es ja uns unbekannte Gründe, wir werden uns in der nächsten Zeit damit mal etwas auseinandersetzen.

Die Grundrechte sind jedenfalls grundsätzlich nicht für die öffentliche Hand gemeint, die öffentliche Hand hat kein Recht auf Leben und genießt kein Recht auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit, vielmehr hat sie die Pflicht, die Grundrechte ihrer Staats- und Landeskinder, ihrer Bürger und Einwohner zu schützen. Warum macht die Stadt das nicht einfach und unterstützt und befördert deren Klagen stattdessen? – (Vielleicht werden wir das noch herausfinden.)

Eine erste Stellungnahme der AG Schacht Konrad zum Urteil,
der Stadt Salzgitter, die sich mit ihrem „Schicksal“ als Atommüll-Lager abzufinden scheint,
und auch eine erste Presseerklärung der Grünen Landtagsfraktion

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