Matratzen Concord – Ein Unternehmen sieht rot

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„Pressemitteilung“

Das Unternehmen Matratzen Concord klagt gegen ver.di wegen angeblicher Falschaussagen. Angeklagt sind der zuständige Braunschweiger Fachsekretär für den Handel, Eberhard Buschbom-Helmke, und der Bundesvorstand.

Am Mittwoch, dem 06.09.2017 kommt es zum Gütetermin vor dem Landgericht Köln, 10:50 Uhr, Sitzungssaal 0222. Matratzen Concord will Äußerungen untersagen lassen, die ver.di im Zusammenhang mit einer Strafanzeige wegen der Behinderung von Betriebsratswahlen bei Matratzen Concord getätigt hat.

Der Hintergrund:
Seit es Mitte 2016 zur Gründung eines Wahlvorstandes und im Juli zur Gründung eines Betriebsrates bei Matratzen Concord in Braunschweig gekommen ist, geht das Unternehmen gegen den gewählten BRVorsitzenden, Karsten Knoke, vor: Acht Abmahnungen, mehrere Zustimmungsersetzungsverfahren wg. Kündigung, Gehaltskürzung wg. zu viel BR-Arbeit, Klage wg. Kreditgefährdung usw. Schon vor der Wahl gab es eine Reihe von Versuchen des Arbeitgebers die Wahlen zu beeinflussen bzw. zu hintertreiben:
Druck auf einen der Initiatoren, einen Betriebsrat nicht zu gründen, Druck auf einen Mitinitiator (Versetzung an einen anderen Standort, Entbindung von Bezirksleiterfunktion, Abnahme des Mobiltelefons und des Firmenwagens), Einschüchterung der Beschäftigten durch persönliches Aufsuchen in den Filialen, Druck auf diese, nur bestimmte Kandidaten zu wählen, Druck auf befristet Beschäftigte – unter Hinweis auf den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses, Verlangen von schriftlichen Erklärungen, dass Beschäftigte nur bestimmte Kandidaten wählen…

Wegen dieser Behinderungen der Betriebsratswahl hat ver.di Strafanzeige bei der Braunschweiger Staatsanwaltschaft erstattet. Dazu kommt eine ganze Reihe arbeitsrechtlicher Verfahren, um eine BRArbeit überhaupt erst zu ermöglichen: Da geht es um die Bereitstellung eines Büros, um das Recht auf Informationsweitergabe, um die Mitbestimmung bei der Dienstplangestaltung, um die Büroausstattung des Betriebsratsbüros, um den Zugang zum Intranet usw. Gegen ver.di will das Unternehmen ebenfalls vorgehen, indem es Aufforderungen zur Unterlassung bestimmter Äußerungen auf den Weg bringt.  Eine dieser Unterlassungsaufforderungen bringt die Firma jetzt als Klage zum Landgericht Köln, am 06.09. ist der Gütetermin.

Durch seine Aktivitäten hat das Unternehmen es nicht nur in die regionalen Medien gebracht, sondern auch zur TV-Prominenz: Am 04.04.2017 berichtetemReport Mainz. Sebastian Wertmüller, ver.di-Geschäftsführer in Braunschweig: „Wir stellen selten Strafanzeigen wegen der Behinderung von Betriebsratswahlen. Was wir und vor allem die Betriebsräte hier erleben müssen, ist aber einfach unglaublich. Das darf man dem Unternehmen nicht durchgehen lassen.“ver.di lädt dazu ein, den Gütetermin und den weiteren Gang der Verhandlung zu beobachten.

Herr Buschbom-Helmke wird mit seinem Anwalt vor Ort sein.
Sie wollen mehr wissen: Bitte wenden Sie sich an Herrn Buschbom-Helmke, 0175 2663300

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