Dreister Abzockversuch mit TAN

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Regionalzentrum Braunschweig

Ein Facebook-Freund soll ausgeplündert werden

Es beginnt harmlos: ein Facebook-Nutzer erhält die Anfrage eines Facebook-Freundes: „ich habe deine Handynummer versehentlich gelöscht, schick sie mir bitte hier im Chat“. Arglos kommt der junge Mann der Bitte nach. Kurze Zeit später erhält er eine SMS mit der Aufforderung: „Zum Bezahlen des Kaufs geben sie die TAN 1234 einfach in das mopay fenster auf der Webseite ein, powered bei Mopay.com“. Wer das so macht, kann ganz schnell eine Menge Geld verlieren. Die Übermittlung der TAN ermöglicht den Zugriff auf das eigene Konto ganz einfach über die nächste Telefonrechnung. Bis zu 400 Euro haben Smartphonenutzer auf diese Weise schon verloren.

Möglich wird diese Abzocke durch die Nutzung eines Smartphones und vor allem durch die Unachtsamkeit und Unbedarftheit mancher Verbraucher. „Denn: dass man eine Handynummer übermitteln soll, mag ja noch harmlos sein – wenn aber Begriffe wie Onlinespiel oder Kauf verschiedener Features ins Spiel kommen, müssen alle Alarmglocken schrillen. Erst recht wenn die Übermittlung einer zugeschickten TAN verlangt wird“, betont Sandra Coors, Juristin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

So läuft die Masche
Die Abzocker haben sich vermutlich Zugang zum Facebook-Account oder zum Smartphone des Freundes verschafft und sich so die Namen engerer Facebook-Freunde erschlichen. Der geneppte Freund erhält auf seine Handy-Nummer eine TAN und leitet diese arglos an den Abzocker weiter. Auf dem Smartphone kann zunächst das gewünschte Zusatzfeature angeklickt und anschließend die Zahlungsmethode ausgewählt werden. Im Weiteren erscheint allerdings nicht mehr der Name des Spieleanbieters, sondern des Bezahldienstes, im Beispielsfall mopay, der die Bezahlung abwickelt. Die Handynummer des geneppten Besitzers wird in das Bezahlfenster des jeweiligen Bezahldienstes eingegeben. Anschließend erhält der Nummerninhaber eine SMS mit einer Transaktionsnummer (TAN). Diese leitet er wieder per Chat an den Abzocker, der sie in das Bezahlfeld eingibt. Der Bezahlvorgang ist abgeschlossen, sobald die TAN eingegeben und „Kaufen“ oder „Bezahlen“ geklickt wurde. Der Absender der SMS erhält über den Abschluss des Bezahlvorgangs eine Bestätigungs-SMS.

Rat der Verbraucherzentrale Niedersachsen:
►keine TAN eingeben – auch nicht zur Bestätigung oder aus Identifikationsgründen
►jede SMS, jede Kontaktaufnahme speichern und nicht löschen
►die betreffenden Freund informieren bzw. nachfragen
►Anzeige erstatten bei der Polizei oder beim LKA Niedersachsen, www.onlinewache.polizei.niedersachsen.de
►Persönliche Daten nur sparsam weitergeben!

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