Dr. Gert Hoffmann oder die Verschiebung von Wahrheit (Teil 16)

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Er lügt nicht, der Oberbürgermeister von Braunschweig, Dr. Gert Hoffmann, wenn er behauptet (Pressemitteilung v. 25. und Braunschweiger Zeitung v. 26. August 2006): „Wir haben uns schon entgegen anders lautenden Gerede nicht an den Kosten der Schlossfassade selbst beteiligt, …“ Aber er erweist sich einmal mehr als ein ausgebuffter Täuscher der Öffentlichkeit, denn:

Die Stadt Braunschweig hat die „Errichtung der historischen Schlossfassade“ vollständig bezahlt.

Zwar heißt es im Durchführungsvertrag für die Errichtung der Schloss-Arkaden: „Der Vorhabenträger (ECE-Panta, K.E.) trägt die … Mehrkosten, die durch die Errichtung der historischen gegenüber der Errichtung einer modernen Kaufhausfassade entstehen und zwar in Höhe von maximal € 13.300.000,00 (in Worten: EURO dreizehn Millionen dreihunderttausend.).“

Aber im Kaufvertrag für das Schlossparkgrundstück wird dieser Betrag vollständig mit dem Kaufpreis verrechnet, so das es am Ende im Kaufvertrag heißt:

§3
Ein Kaufpreis wird vom Käufer im Hinblick auf die von ihm im Zusammenhang mit der Realisierung seines Vorhabens zu erbringenden Leistungen, insbesondere die in § 11 aufgeführten Leistungen, nicht geschuldet.

Entweder die Stadt Braunschweig hat der ECE-Panta also das Grundstück geschenkt, was Hoffmann immer weit von sich weist, oder die Stadt Braunschweig selbst hat die Kosten für die Rekonstruktion der Schloss-Arkaden Fassade getragen. Durch solche definitiv vorsätzlichen Täuschungen definiert Dr. Gert Hoffmann sich im Sinne des Rechts wohl als Betrüger. Ihn deswegen anzeigen? – Eigentlich eine Pflicht für jeden rechtschaffenen Bürger, aber in der Regel zwecklos, so etwas läuft gemeinhin ins Leere.

Denn in diesem, unserem Staate ist die Staatsanwaltschaft eben in erster Linie nicht dem judikativen Recht verpflichtet, sondern der exekutiven Macht: sie ist politisch weisungsgebunden – und auf manches in unserem Gemeinwesen ist doch meist noch Verlass, so auch auf die Volksweisheit: „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ zumindest dann nicht, wenn die Krähe Karriere machen möchte, dann kräht sie schon besser die Weise der Macht als die Weise des Rechts. Die Medien spielen das Spiel meist mit. (Das gilt übrigens nicht für andere Gerichtsbarkeiten. Der Politik unterstellt, weisungsgebunden sind nur die Staatsanwaltschaften, denen man dafür ja selbst keinen Vorwurf machen kann.)

P.S.
Letzteres machte Hans-Joachim Selenz gestern (mit Werner Rügemer) in seinen Ausführungen deutlich. Ist er deswegen ein Rechtsradikaler, wie einer der – sagen wir mal salopp: Chefideologen der Braunschweiger Zeitung, Ralph Herbert Meyer, es suggerierte, und öffnet sich die BIBS damit dann rechtsradikalen Strömungen, wenn sie ihn als Referenten auf einer Diskussionsveranstaltung einlädt?

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