Der „Rosenbaum-Prozess“ – heute waren die Plädoyers

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Wird diese im Querumer Forst zersägte Gelbhalsmaus im Prozess noch eine Rolle spielen? Am 3.1.2011 gefunden

Es bleibt spannend.

Das Plädoyer des Staatsanwalts fiel wie erwartet aus – nur nicht bei einer Redepassage. Erwartet, weil BIBS-Ratsherr Peter Rosenbaum das Begehen des Forstes trotz Hinweisschilder und Belehrung durch die Polizei mehrfach fortsetzte. Die Flughafengesellschaft hatte ihn deswegen nach Rechtsberatung durch Polizei und Staatsanwaltschaft angezeigt, weil angeblich Hausfriedensbruch besteht. Aber auch der ist strittig. Gibt vielleicht das Niedersächsische Waldgesetz eher Auskunft, ob und wie man einen Wald betreten darf, wenn es sich nicht um eine Baustelle sondern um Forstarbeiten handelt? Knifflige Rechtsfragen stehen an, denn „Haus“ ist im Gesetzeswerk definiert – Forst oder Wald fällt nicht unter „Haus“. Wir werden morgen am Dienstag  sehen, was die Richterin in ihr Urteil geschrieben hat.

 In einem Nebensatz wurde deutlich, dass auch die Staatsanwalt von einem politischen Prozess ausgeht, der ja nicht sein darf, denn es geht hier um Straftaten. Weiß der Teufel was ihn geritten hat als er die BIBS erwähnte. Man traute seinen Ohren nicht, dass er diese politische Gruppierung, der Herr Rosenbaum angehört, in seinem Munde führte. Hatte er sich doch im Prozess bemüht, auch nicht einen Hauch an politischer Bemerkung fallen zu lassen. Denn natürlich weiß auch er, dass das revisionsrelevant sein kann.

Die Rechtsanwältin Kramer führte das Plädoyer für den BIBS-Ratsherrn und Angeklagten Peter Rosenbaum und der hatte dann ein ausführliches Schlusswort.

Die Tatsachen der Waldbegehung wurden nicht bestritten. Und dass er nicht sofort nach Aufforderung der Polizei das Grundstück verließ war dem Umstand geschuldet, dass eine Menschenmasse nun mal träge ist und Herr Rosenbaum nun mal wie ein „Kapitän als Letzter das sinkende Schiff verlässt“ (RA Frau Kramer). Für die Zeit vom Aufruf bis zum Verlassen zog die RA Musterurteile hoher Instanzen hinzu. 10 Minuten, 15 oder 20 Minuten scheinen tolerabel zu sein. Das war der Zeitrahmen in dem sich auch Rosenbaum bewegte.

Aber warum ist Herr Rosenbaum und sind die vielen Demonstranten in 630 Demos überhaupt auf das Grundstück im Querumer Forst gegangen und haben sich Ärger dafür eingehandelt? Gab es Schäden, Verletzte oder sonst was Beklagenswertes, gar Zerstörtes? Nein, nichts von dem, denn das Gelände war rasch und gründlich mit Genehmigung der Behörden und unter Schutz der Polizei zerstört worden.

Stimmt das? Nein, das stimmt nicht, was Wichtiges fehlt. Die Genehmigung war unter hohen Naturschutzauflagen erteilt worden. Die Administration hatte im Planfeststellungsverfahren verfügt, dass die Fäll- und Räummaßnahmen naturverträglich durchzuführen sind. Es wurde deshalb zu Beginn der Maßnahmen eine zoo-ökologische Bestandserhebung gemacht. Von 330 Tierarten gehörten 33 der „Roten Liste“ an. Während Kontrollen bei der Zerstörung des Waldes fand man offiziell kein einziges totes Tier. Spaziergänger und Demonstranten fanden die  geschützten Tiere schon (u.a. die zersägte Gelbhalsmaus oben). Das fanden die jedoch nur, weil sie das verbotene Grundstück betraten. 24 Anzeigen wurden eingereicht wegen Verstoßes des Planfeststellungsbeschlusses. Alle wurden abgelehnt.

Im ersten Verfahren vor 3 1/2 Jahren wurde der BIBS-Ratsherr Peter  Rosenbaum strafverfolgt und vom Amtsgericht im Oktober 2010 zu über 20.000 € verurteilt.

Man darf am Dienstag den 28.1.2014 um 10.30 Uhr bei der  Urteilsverkündung im Berufungsprozess vor dem Landgericht, Münzstr. gepannt sein, was im Urteil Berücksichtigung findet und wie und ob die Beweggründe gewertet werden.

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