BUND: Erneute Klage gegen A39 wegen mangelhafter Planung

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A39-Planung bei Tappenbeck. Hier zu sehen ist der aktuelle Straßenverlauf. Screenshot Interaktive Karte der Autobahn GmbH zu den A39-Planungen. © YUNO - Project Atlas v6.2210.19 | XKP | © MapTiler | © OpenStreetMap.
Der gleiche Kartenausschnitt mit dem geplanten A39-Neubau. In der interaktiven Karte der Autobahn GmbH kann man zwischen jetzigem und zukünftigen Zustand hin- und herspringen (Button unten links). © YUNO – Project Atlas v6.2210.19 | XKP | © MapTiler | © OpenStreetMap. Beim Vergleich der Bilder wird deutlich, was für ein riesiger Flächenverbrauch für den A39-Neubau erforderlich ist.
Link zur interaktiven Karte: https://www.autobahn.de/planen-bauen/projekt/a-39-lueneburg. Leider muss man sich erst etwas durch die Menüs durchklicken, bis man zum Ziel kommt.

Von BUND Niedersachsen

Der BUND Niedersachsen hat gegen den geänderten Planfeststellungsbeschluss des 7. Abschnitts der A 39 Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Bereits 2018 hatte der BUND erfolgreich gegen diesen ersten planfestgestellten Teilabschnitt der A 39 geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Planung 2019 für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt.
Die Strecke soll am Südrand der Lüneburger Heide zwischen Wolfsburg und Ehra-Lessien im Kreis Gifhorn verlaufen. Die A 39 mit ihren insgesamt sieben Teilabschnitten zählt zu den umwelt- und klimaschädlichsten Verkehrsprojekten Deutschlands.

Dr. Tonja Mannstedt, BUND-Landesgeschäftsführerin: „Auch die Planungsergänzungen haben nicht dazu geführt, dass alle Verfahrensfehler behoben wurden. Nach wie vor wurde für die A 39 keine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung vorgelegt, die auch die Auswirkungen des Neubaus auf das globale Klima berücksichtigt. Eine solche Planung ist angesichts der immer gravierenderen Klimakrise nicht mehr vertretbar. Auch die fehlerhafte Abgrenzung des betroffenen Natura-2000-Gebiets Vogelmoor hat das Land Niedersachsen nicht korrigiert.“

Bereits in seiner Klage gegen den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss hatte der BUND diese Punkte scharf kritisiert. Im darauffolgenden Fehlerheilungsverfahren wurde der Klimaschutz nur für die mitgeplante Ortsumgehung Ehra berücksichtigt, nicht aber für die A 39 selbst. Bei der Abgrenzung des FFH-Gebietes „Vogelmoor“ sind empfindliche Lebensräume, die dicht an der geplanten Autobahntrasse liegen, nicht in das Gebiet aufgenommen worden. Tatsächlich hätten diese in das Netz von Schutzgebieten einbezogen werden müssen. Fehler im Wasserrecht wurden im Änderungsbeschluss zwar teilweise nachgebessert, aber keineswegs vollständig behoben. Manfred Michel, Vorsitzender der BUND-Gruppe Gifhorn: „Es fehlen nach wie vor belastbare Angaben zur Chloridbelastung zahlreicher Gewässerarten im Einzugsgebiet der Kleinen Aller. Angesichts der vorgelegten Angaben steht zu befürchten, dass sich der Zustand angrenzender Gewässer durch den Autobahnneubau verschlechtert. Das gilt es zu verhindern.“

Der BUND führt die Klage mit Unterstützung des Dachverbandes „KEINE! A 39“. BUND und Dachverband haben frühzeitig umwelt- und naturverträglichere Alternativen zum Bau der A 39 vorgeschlagen: die Beseitigung von Engpässen im Schienennetz, den Ausbau der A 7 und den dreistreifigen Ausbau der parallel verlaufenden B 4 mit Ortsumfahrungen. Einen Neubau lehnen sie hingegen ab, denn die geplante A 39 beeinträchtigt nationale und europäische Schutzgebiete und zerstört wertvolle Lebensräume und naturnahe Gewässerläufe.

Hintergrund:

Die A 39 hat eine Länge von rund 105 km und gilt als ein Autobahnneubau. Obwohl der Bundesverkehrswegeplan den Grundsatz „Ausbau vor Neubau“ bei Bundesfernstraßen verfolgt, wurde die A39 im Jahr 2004 in den “Vordringlichen Bedarf“ aufgenommen. 2016 wurde diese Einstufung im nach wie vor gültigen Bundesverkehrswegplan 2030 (BVWP 2030) erneuert. Der BUND hat diese Einstufung aus verschiedenen Gründen deutlich kritisiert:
Das Vorhaben gehört zu den umweltschädlichsten Projekten des BVWP 2030 und weist ein ausgesprochen schlechtes Nutzen-Kosten-Verhältnis auf. Verpflichtende EU-Vorgaben zur Strategischen Umweltprüfung bei der Aufstellung von Plänen und Programmen wurden für den BVWP 2030 nicht angewendet. Damit erfolgte auch keine Untersuchung umweltfreundlicherer Alternativen einschließlich anderer Verkehrsträger wie Bahn und Schiff.

Bereits 2018 hatte der BUND Niedersachsen Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den 7. Abschnitt der A 39 eingereicht. Die Klage hatte Erfolg, so dass Nachbesserungen und erneute Auslegungen der Planungsunterlagen notwendig wurden, die 2021, 2022 und 2023 erfolgten und an denen sich BUND und Dachverband „KEINE! A 39“ umfassend beteiligt haben. Am 28.06.2024 erging als Ergebnis ein Planfeststellungsänderungs- und Ergänzungsbeschluss. Dieser berücksichtigt wichtige Kritikpunkte des BUND und Dachverbandes jedoch nach wie vor nicht.

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