Braunschweiger Zeitung – Missbilligung durch den Presserat

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Der Presserat hat die Berichterstattung der BZ über einen Konflikt an einer Braunschweiger Schule missbilligt. Die BZ habe in drei Artikeln (vom 30.06., 7.07. und 10.07. des Jahres) die journalistische Sorgfaltspflicht nicht ausreichend beachtet, heißt es in der Entscheidung des Presserats vom 11.09.07.

In den drei Artikeln seien schwere Vorwürfe gegen ein Lehrerkollegium erhoben worden, das sich im Konflikt mit seiner Schulleiterin befand. Dazu der Presserat wörtlich:

Bei so schwerwiegenden Vorwürfen, die gegen das Kollegium einer Schule erhoben wurden, wäre es schon aus Gründen der journalistischen Fairness notwendig gewesen, auch die von den abwertenden Urteilen betroffenen Lehrer selbst zu hören.

Es seien aber weder Lehrer noch die autorisierte Personalvertretung des Kollegiums befragt worden.

Weiter kritisiert der Ausschuss, dass sich die Redaktion in wesentlichen Teilen der Berichterstattung „auf Aussagen anonymer Quellen“ stütze. Wieder wörtlich:
Zitiert werden etwa „Kenner“, „Fachleute“ oder „Fachkreise“ …
Aufmerksame Leser der BZ haben diese Methode schon des Öfteren kritisiert.

Die von Chefredakteur Raue zum Zweck der Entlastung vorgetragenen Argumente, mit denen er belegen wollte, dass hier das gerade Gegenteil unfairer Berichterstattung vorliege, vermochten offenbar nicht zu überzeugen.

Laut Pressekodex gibt es zwar keine Pflicht der BZ, die Missbilligung abzudrucken. Der Presserat empfliehlt der Redaktion dennoch, „als Ausdruck fairer Berichterstattung“ den Lesern die Missbilligung mitzuteilen. Das kann ja nun für eine „Bürgerzeitung“ kein Problem sein, oder?

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Die Artikel der Braunschweiger Zeitung:
BZ, 30. Juni 07 Schulbehörde kontrolliert Planungen der Lehrer – überraschende Wende im Streit in der Grund- und Hauptschule Schuntersiedlung
BZ, 07. Juli 07 Eltern fordern: Schulleiterin nicht versetzen

BZ, 10. Juli 07 Lehrer-Streit landet vor Gericht
und die
Erläuterung der Missbilligung durch den Presserat

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