BI für den Erhalt öffentlichen Eigentums lässt sich nicht mundtot machen

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In der Unterlassungsklage der Stadt Braunschweig und des OB gegen einen Vertreter der Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums hat das Landgericht Braunschweig heute entschieden: der Unterlassungsantrag der Stadt wurde abgewiesen, dem des OB´s wurde stattgegeben.
Hierzu hat die BI eine Presseerklärung [Link] herausgegeben. Neben der politischen Auseinandersetzung wird auch die juristische eine Fortsetzung erfahren. Herr Rosenbaum wird Berufung gegen das heutige Urteil einlegen. Denn die mit dem Landgerichtsurteil verbundene politische Konsequenz, nämlich den Rathausbekundungen blind zu vertrauen und diese öffentlich nicht in Frage zu stellen, widerspricht einer emanzipierten Bürgerschaft. Erst das bürgerschaftliche Engagement der in der Bürgerinitiative versammelten Braunschweigerinnen und Braunschweiger haben die rechtlich unzulässigen und rechtlich bedenklichen Vorgänge (falsche Abwasser-Gebührensatzungen, ein vergessener Ratsbeschluß und Verstoß gegen die eigene Geschäftsordnung) in dieser Stadt öffentlich gemacht. Dass dies dem OB nicht gefällt, liegt auf der Hand. Die Art des Umgangs mit kritischen Bürgern steht für sich und bedarf keines weiteren Kommentars.

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