Gerichtsentscheid in der Sache Stadt/OB gegen Rosenbaum

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Das Landgericht Braunschweig hat heute den Unterlassungsantrag der Stadt gegen Herrn Rosenbaum abgewiesen, dem Unterlassungsantrag des Oberbürgermeisters jedoch stattgegeben.

Presseerklärung der Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums

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