Chaos als Chefsache oder die Verschiebung von Wahrheit (Teil 5)

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„Ihm sei es darum gegangen, dass Gebührenzahler nicht durch wahrheitswidrige Behauptungen verunsichert werden und dadurch den städtischen Finanzen Schaden beigebracht werde,“ sagt Dr. Gert Hoffmann im Anschluss an das Urteil des Landgerichts in seiner Presseerklärung.

Nun hat aber die Richtigkeit oder Falschheit der einen untersagten Rosenbaumschen Behauptung bezüglich der Genehmigung des Verkaufs der städtischen Entwässerung samt aller Kreditverträge, die sich Dr. Gert Hoffmann für seine Klage herausgesucht hat, mit einer Richtigkeit der städtischen Gebührenkalkulation für die Entwässerungskosten überhaupt nichts zu tun.

Gerade das Gegenteil des hier Suggerierten ist der Fall: Wäre alles beim Alten geblieben, könnte prinzipiell auch an die alte Gebührenkalkulation angeknüpft werden. Nicht so bei einer grundlegenden Umwälzung der Eigentümer- und Kostenstruktur. Schon bei der alten Gebührenkalkulation herrscht aber weiterhin nacktes Chaos. Als Dezernent für Finanzen trägt Hoffmann dafür höchst persönlich die Verantwortung. Dies Chaos ist im Hause des Herrn Dr. Gert Hoffmann gewissermaßen zur Chefsache gemacht.

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