Atommüll auf dem PTB-Gelände: Und sie – die Stadt – bewegt sich doch!

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PTB rechts Kanzlerfeld, links oben Watenbüttel Foto: wikimedia.org/w/index.php?curid=29754221

Die Verwaltung der Stadt Braunschweig teilt mit:

„Es ist geplant noch im Jahr 2022 eine Brandverhütungsschau in der PTB durchzuführen, die auch das Zwischenlager einbezieht. Hierzu findet kurzfristig eine Abstimmung mit der PTB statt. Anschließend soll die Brandverhütungsschau alle 5 Jahre durchgeführt werden.“

Es handelt sich um die Antwort auf eine Anfrage der BIBS im Feuerwehrausschuss. Der Braunschweig-Spiegel hatte über das Atommüll-Zwischenlager auf dem Gelände der PTB berichtet. Dort lagern seit 2004 etwa 161 Tonnen schwach- und mittelaktives Material.

Nachdem die Verwaltung zunächst mitgeteilt hatte, dass ihr ein solches Lager nicht bekannt sei, hatte sie sich einige Wochen später für diese „Fehlinformation“ entschuldigt.

Allerdings zeigt auch die Antwort auf eine Anfrage der CDU im Bezirksrat Lehndorf-Watenbüttel, dass die Stadt kaum über das Zwischenlager im Bilde war. Frau Seibold hatte gefragt, wann und wohin der Atommüll in ein Endlager überführt werden solle. Die Stadt dazu:

„Weitergehende Informationen zum radioaktiven Abfall, dessen Verbleib und Weitertransport sind der Verwaltung nicht bekannt.“

Zudem teilte der Pressesprecher der Stadt dem Braunschweig-Spiegel mit, dass die städtische Feuerwehr bisher das Zwischenlager nicht inspiziert habe, da in dem Gebäude keine Menschen tätig seien. Da ein Brand in einem solchen Lager die größte Gefahr darstellt, etwa durch einen Flugzeugabsturz verursacht (die PTB hatte dazu Risikountersuchungen angestellt), war dies allerdings kein überzeugendes Argument. Denn im Ernstfall wären Beschäftigte der PTB wie Anwohner ernsthaft bedroht. Die Richtlinie für Bundesgebäude sieht denn auch vor, dass in „besonders gefährdeten Liegenschaften“ eine Brandschau durchzuführen und alle 5 Jahre zu wiederholen ist. Und auch im niedersächsischen Brandschutzgesetz wird Vorbeugung groß geschrieben.

Ein Vertreter der PTB hatte der BIBS schon 2011 mitgeteilt, dass bei einem Brand im Zwischenlager zunächst die Werksfeuerwehr den Brand angehen würde, dass aber nach dem Eintreffen der Berufsfeuerwehr diese sofort die „gesamte Einsatzleitung“ übernehmen würde. Umso unverständlicher war, dass die Berufsfeuerwehr das Zwischenlager noch nicht einmal in Augenschein genommen hat.

Nun soll dieser Mangel also erfreulicherweise behoben werden. Vermutlich sind nach diesem ersten Schritt weitere Schritte erforderlich, um im Fall des Falles wirklich bestmöglich vorbereitet zu sein; etwa eine Alarmübung (§ 2 Brandschutzgesetz), die auch das Zusammenspiel von Werksfeuerwehr und Berufsfeuerwehr fördert.

Der Braunschweig-Spiegel wird darüber berichten.

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