Urteil zur Radiolandschaft in Braunschweig

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Liebe Freunde von Radio Okerwelle,

am 8. Januar ist im Rechtsstreit des Radiobetreibers BWR1 mit der Landesmedienanstalt Niedersachsen ein Urteil gefällt worden, das ich so interpretiere:
Der Forderung von BWR1 nach Zuweisung einer UKW-Frequenz für den Raum BS-WOB wird nicht stattgegeben, da nach Einschätzung des Gerichts die Betreibergesellschaft von BWR1 zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht genugGeldmittel nachweisen konnte, um den Betrieb eines Senders nachhaltig aufzunehmen.

Zur Zeit wird geprüft, ob gegen das Urteil Widerspruch möglich ist, was BWR1 beantragt hat.
Nach meiner Einschätzung bedeutet das; wenn das Urteil Bestand behält, wird die Landesmedienanstalt die Frequenz neu ausschreiben. Ob dann neben Radio38 (Braunschweiger Zeitung und Partner) noch weitere Bewerber in Aktion treten kann ich nicht einschätzen. Möglicherweise wird BWR1 versuchen die notwendigen finanziellen Mittel nachzuweisen, evtl. treten noch weitere Player auf den Plan.

Für Radio Okerwelle ist es existenziell nicht bedrohlich, egal was kommt. Okerwelle ist bis zum 30. März 2021 per Bescheid der NLM mit einer Sendelizenz versehen und da wir unsere Gelder nicht durch den Verkauf von Sendezeit (Werbung) generieren, werden wir mit keinem der künftigen Anbieter in den wirtschaftlichen Wettbewerb gehen müssen. Möglicherweise sind wir für andere Anbieter in der Region unangenehm, weil wir Hörer binden, die sie selber gerne hätten. Wenn es also zu Konkurrenz kommt, dann auf diesem Feld. Das sehen dann alle Beteiligten hoffentlich „sportlich“.

Da ich aufgrund meiner Position bei Radio Okerwelle naturgemäß sehr oft nach dem Stand der Dinge beim Thema „neues Radio für die Region“ gefragt werde, habe ich diese Mail verfasst, um die Interessierten so gut es geht in Kenntnis zu setzen.
Ich wünsche allen ein schönes Winterwochenende.

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