Schwangerschaftskonfliktgesetz: Freier, selbstbestimmter Zugang zu Informationen

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Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner vergangenen Sitzung den Änderungsantrag zum freien, selbstbestimmten Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche von DIE FRAKTION P² (Die PARTEI|PIRATEN) beschlossen.

Maximilian P. Hahn (Die PARTEI), sozial- und gesundheitspolitischer Sprecher dazu:
„Bereits in 2018 hatten wir einen Antrag eingebracht, eine freiwillige Liste mit Ärztinnen und Ärzten sowie weiteren Einrichtungen aus Braunschweig, die Abbrüche vornehmen, auf den Seiten der Stadt zu veröffentlichen. Auch auf Grund der damals bundesweiten Debatte über eventuelle Gesetzesänderungen in Par. 219a, hatten wir ihn zurückgestellt. Unser nun beschlossener Änderungsantrag fußt auf den seit diesem Frühjahr geltenden neuen Regelungen.“

Seit März 2019 gibt es das „Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ eine Ergänzung im §13 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, die besagt, dass die Bundesärztekammer zukünftig eine Liste veröffentlicht mit Ärztinnen und Ärzten sowie der Krankenhäuser und Einrichtungen, die ihr freiwillig mitgeteilt haben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter bestimmten Voraussetzungen durchführen.

„Leider ergaben die Beratungen im Bund nicht den von mir und vielen anderen erhofften Beschluss – nämlich die Abschaffung des Paragraphen. Mittlerweile ist die Liste online auf den Seiten der Bundesärztekammer zu finden, allerdings nur, wenn man von der Existenz der Liste weiss oder wer sie veröffentlicht – wieder eine Hürde mehr auf dem Weg zu Infor-mationen. Die Stadt Braunschweig hat bereits viele hilfreiche Informationen zu ungewollter Schwangerschaft zusammengetragen und auf ihrer Webseite veröffentlicht. Hier fehlte nun noch die besagte Liste. Daher haben wir unseren Ursprungsantrag dahingehend abgeändert. Denn nur wenn alle Informationen dazu leicht zu finden sind, können sich Frauen in dieser Notlage selbstbestimmt informieren, selbstbestimmt handeln und allein entscheiden, wo und bei wem sie sich beraten lassen“, erklärt Ratsherr Hahn.

Die auf der Hinweisseite der Bundesärztekammer veröffentlichte Liste (PDF) wird monatlich aktualisiert und enthält auch die jeweils angewendeten Methoden, sofern sie mitgeteilt wur-den. Sie enthält Adressen aus vielen deutschen Städten – die Eintragung in diese Liste grün-det sich auf die Freiwilligkeit. Möchte man Teil dieser Liste werden, muss man das beantragen – daher auch die notwendigen monatlichen Aktualisierungen.

Quellen:
[1] https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1014497
[2] https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1011244

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