Saubere Luft in Braunschweig wird eingeklagt

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Das Bündis für saubere Luft und die Deutsche Umwelthilfe unterstützen zwei Bohlweg-Anwohner dabei, die Einhaltung der EU-Luftqualitätsrichtlinie gerichtlich durchzusetzen.

Am 07.04.2006 reichte die Kanzlei Löwenberg beim Verwaltungsgericht Braunschweig Klage ein gegen das Land Niedersachsen mit dem Ziel, das Niedersächsische Umweltministerium dazu zu bewegen „einen Aktionsplan zur Luftreinhaltung für Braunschweig, insbesondere für den Bohlweg […] aufzustellen, der festlegt, welche geeigneten Maßnahmen kurzfristig zu ergreifen sind, um die Gefahr der Überschreitung des Immissionsgrenzwerte für Feinstaubpartikel […] zu verringern.“

Ein solcher Aktionsplan hätte nach der EU-Luftqualitätsrichtlinie bereits mit Beginn des Jahres 2005 vorliegen müssen. Der Rechtsanwalt Dr. Löwenberg beantragte letztmalig am 23.02.2006 beim Niedersächsichen Umweltministerium die Aufstellung eines solchen Aktionsplans, der zuvor für Ende 2005 angekündigt worden war. Bis heute erfolgte darauf keine Reaktion. Auf telefonische Nachfrage am 24. März wurde Herrn Dr. Löwenberg mitgeteilt, dass das Umweltministerium auch zu einem späteren Zeitpunkt auf den Antrag nicht reagieren werde, ein Aktionsplan solle jedoch „bald erstellt“ werden; genaue Angaben über den Zeitpunkt konnten aber nicht gemacht werden.

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