PM der Piraten: Stadt Braunschweig soll auf Bestandsdatenauskunft verzichten

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Piratenfraktion wird im kommenden Finanz- und Personalausschuss am 12.09. beantragen, dass die Stadt auf Auskünftemittels der umstrittenen Bestandsdatenauskunft (BDA) verzichten wird [1]. Die BDA ist am 1. Juli in Kraft getreten und ermöglicht u.a. die Zuordnung von IP-Adressen und Mobilfunknummern, aber auch die
Herausgabe von Passwörten und PINs schon zur Aufklärung einfacher Ordnungswidrigkeiten [2].

 

Diese Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis sind schwer zu rechtfertigen und zumindest für die Erledigung der Aufgaben der Stadt Braunschweig als Ordnungsbehörde völlig unangemessen.

Jens-Wolfhard Schicke-Uffmann, Fraktionsvorsitzender der braunschweiger Piratenfraktion dazu: „Der Stadt als Ordnungsbehörde ist es mit der Bestandsdatenauskunft erlaubt, zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten auch sensible Daten wie Passwörter abzufragen. Grundrechte wiegen aber ganz eindeutig schwerer als die Ermittlung von Ordnungswidrigkeiten. Die Stadt sollte daher auf die Anwendung der Bestandsdatenauskunft verzichten anstatt der Fehlentscheidung der Bundesebene nun Taten folgen zu lassen.“

Der Antrag wird im kommenden Finanz- und Personalausschuss am 12.09.2013 erstmals beraten und dann voraussichtlich dem Verwaltungsausschuss und Rat zur Entscheidung vorgelegt.

Nach Auffassung der Piratenpartei verstößt das geltende Gesetz gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das Telekommunikationsgeheimnis und ist in mehr als zehn Punkten verfassungswidrig. Daher haben Katharina Nocun, politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Deutschland, und Patrick Breyer,
Mitglied der Piratenfraktion in Schleswig-Holstein, bereits am Tag des Inkrafttretens der Novelle Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes eingelegt.

Die seit dem 01.07.2013 neu geregelte Bestandsdatenauskunft im Telekommunikationsgesetz (TKG) ist umstritten. Der Paragraph 113 des Telekommunikationsgesetzes erlaubt Ermittlungsbehörden und Geheimdiensten weitreichenden Zugriff auf Bestandsdaten bei Internet- und Telekommunikationsanbietern. Bestandsdaten sind u.a.: Name, Adresse, Kontodaten und Geburtsdatum, PIN und PUK-Nummer von Smartphones oder Handys, IP-Adressen, Klartext-Passwörter für Mailaccounts beim Provider und Zugangsdaten zu digitalen Adressbüchern. [3]

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