Neulich morgens kurz nach acht Uhr

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Alle durften in den Bus einstiegen, nur die alte Frau musste draußen bleiben.

Der Bus war nur halb voll, aber die Fahrerin konnte sich nicht anders verhalten, sie musste die alte Frau abweisen: „Damit dürfen Sie erst ab neun Uhr fahren!“, sagte sie mit Blick auf deren  Braunschweig-Ticket. Sozialhilfe-Empfänger und sonstige Bedürftige können in der Hauptverkehrszeit den Öffentlichen Nahverkehr nicht benutzen. Die alte Frau seufzte nur und ging zu Fuß weiter, während der Bus anfuhr. Allen war es peinlich, aber Vorschrift ist Vorschrift.

Diskriminierung? Sicherlich! Alle dürfen einstiegen, nur die mit schmalem Geldbeute müssen draußen bleiben. Niemand darf wegen seiner Herkunft oder Religion, wegen seines Geschlechts oder seiner sexuellen Orientierung benachteiligt werden, sagt das Grundgesetz. Hartz-IV-Empfänger schon. Auch wenn sie einen Arzttermin oder ein Vorstellungsgespräch haben, müssen sie bis neun Uhr warten. Das Argument der Überfüllung ist wenig glaubhaft: Ein starker Regen oder ein Temperatursturz genügen, und schon steigen die munteren Radfahrer in den Öffentlichen Nahverkehr um, und dann wird es viel voller als durch die wenigen Braunschweig-Ticket-Leute, die zu früher Stunde fahren. 

Die BIBS-Fraktion hat vor einiger Zeit versucht, den Geltungszeitraum des Braunschweig-Tickets auf 24 Stunden zu erweitern. Sie ist gescheitert. Es ist an der Zeit, dass sich größere Parteien an das Diskriminierungsverbot erinnern.

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