Die Lagerung und Verarbeitung von Atommüll dürfen nicht in der Nähe von Wohngebieten geschehen. Die Belastungen im Normalbetrieb und die zusätzlichen nicht absehbaren Belastungen bei einem Störfall schließen dies aus. „Der Schutz gegenwärtiger und kommender Generationen vor Radioaktivität muss Vorrang haben vor einer scheinbaren Vereinfachung von Verwaltungsverfahren. Wir weisen alle Versuche des Betreibers von Asse II und anderer Beteiligter zurück, den scheinbar einfachsten Weg zum Umgang mit dem Atommüll zu wählen“, erläutert Heike Wiegel.
Häufig wird von ‚Asse-Müll‘ gesprochen, um daraus eine Verantwortung der Bevölkerung der Region um die Asse für den Müll abzuleiten. „Das ist kein ‚Asse-Müll‘, denn er stammt aus den Atomforschungsanlagen in Karlsruhe und Jülich sowie aus anderen Atomanlagen Westdeutschlands.