Im Berufungsprozess folgte das Gericht im Urteil den Anträgen der Staatsanwaltschaft und wies die Berufung von BIBS-Ratsherr Peter Rosenbaum zurück. Es ging im Urteil über den Antrag der Staatsanwalt sogar noch hinaus und lässt ihn die Gesamtkosten der Prozesse bezahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Teilung der Kosten beantragt.
Das Gericht hielt die Rosenbaum angelasteten drei Ordnungswidrigkeiten und fünf Strafsachen hinsichtlich fünfmaligem Hausfriedensbruch in drei Tateinheiten mit Verleitung zu Straftaten (Aufforderung an Demonstranten das Waldgrundstück zu betreten) für erwiesen.
Das Gericht wies die Begründung der Rechtsverletzungen zurück. Rosenbaum hatte geltend gemacht, dass die Demonstranten, so auch er selbst, auf das Grundstück gehen mussten, um zu kontrollieren, ob die Einhaltung der Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss eingehalten würden (siehe auch hier). Es maß ihm keine Verfolgungskompetenz zu.
Peter Rosenbaum wird vor dem Oberlandesgericht in Revision gehen.