Asse II-Koordinationskreis: Keine Flutung des Atommülls riskieren!

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Foto: Asse II Koordinationskreis nach dem Gespräch mit Olaf Liess im Niedersächsischen Umweltministerium

In einem Gespräch mit Umweltminister Olaf Lies machten Vertreter*innen des Asse II Koordinationskreises erneut ihre Forderungen an das Umweltministerium deutlich. Im Mittelpunkt dabei standen die Bohrung Remlingen 11, der fehlende Schacht Asse 5, die mangelnde Beschleunigungswirkung der Lex Asse und die Frage transportfähiger Verpackungsbehälter für zurückgeholten Atommüll.

Minister Lies betonte die Wichtigkeit des für den Herbst dieses Jahres vom Betreiber (BGE) erwarteten Rahmenbetriebsplanes. Ein solcher Rahmenbetriebsplan müsste die für die Rückholung notwendigen Einzelmaßnahmen in ihrer zeitlicher Reihenfolge und Abhängigkeit voneinander darstellen. Erst dann lassen sich die verschiedenen vom Betreiber geplanten und nach Bergrecht oder Atomrecht beantragten Maßnahmen einordnen und Fortschritte auf dem Weg zur Rückholung feststellen.

Der Asse II-Koordinationskreis vermittelte Olaf Lies die Besorgnis über die Bohrung Remlingen 11, die die BGE als Betreiber von Asse II 500 Meter tief bis in den Salzsattel hineinführen will. Sie wird allein mit der Genehmigung der Stilllegung der Anlage begründet und nicht mit Rückholungsplänen. Die geplante Bohrung liegt im Bereich der sensiblen Südflanke mit den Störungszonen und möglichen Wasserwegsamkeiten zwischen dem vollgelaufenen Bergwerk Asse I und dem Atommüll-Lager Asse II. Dort könnte eine solche Bohrung neue Wege für einlaufendes Wasser öffnen und im schlimmsten Fall zum Absaufen der Anlage führen. Der A2K machte deutlich: Eine Maßnahme, die die Rückholung gefährdet, aber erst zur Schließung der Anlage nötig ist, sollte nicht vor Abschluss der Rückholungsarbeiten durchgeführt werden.

Eindringlich wies der A2K bezüglich des Umgangs mit geborgenem Atommüll auf den Widerspruch hin zwischen dem strahlenschutzrechtlichen Gebot, die Freisetzung von Radioaktivität zu minimieren, und der atomrechtlichen Verpflichtung, Atommüll vor der Endlagerung zu charakterisieren, was unweigerlich mit einer Freisetzung von Radioaktivität verbunden ist.

Die Wahl der Bergungsbehälter ist mit entscheidend dafür, bei der Standortfindung für die Konditionierungsanlage und ein Zwischenlager flexibel zu sein. Transportfähige Behälter, die auch zum Einsatz außerhalb des Betriebsgeländes zugelassen sind, würden es ermöglichen, den aus der Asse rückzuholenden Atommüll dort zu konditionieren und zwischenzulagern, wo durch einen größeren Abstand zu Wohnbebauung und weitere Abschirmmaßnahmen eine möglichst geringe Belastung von Anwohner*innen zu erwarten ist. Das Niedersächsische Umweltministerium sagte dem A2K freundlicherweise zu, Informationen über verschiedene zugelassene Transportbehälter für Atommüll zur Verfügung zu stellen.

Minister Lies und die Vertreter*innen des A2K vereinbarten, miteinander im Gespräch zu bleiben über die Probleme rund um den Salzstock Asse II und den dort lagernden Atommüll.

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