Ärger mit Maulwürfen auf Sportplätzen

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Beate Gries (B90/Die Grünen) stellvertretende Bezirksbürgermeisterin im Bezirksrat Lehndorf-Watenbüttel sendet folgende Presseinformation.

  Foto: Dieter Haugk_pixelio

In milden Wintern und im Frühjahr sieht man sie überall häufiger. Die Ergebnisse unterirdischer Bautätigkeit. Hier wird gegraben. Auch im Winter macht der Bauherr keine Pause. Die Rede ist hier vom Maulwurf. Der macht Probleme. Vor allem auf Sportplätzen, die im Winter nicht bespielt wer-den. Dort ist in der spielfreien Zeit Ruhe und deshalb werden diese Orte vom geräuschempfindlichen Bauherren nun bevorzugt aufgesucht. Was können die geplagten Sportvereine nun unternehmen? Schließlich geht eine gewisse Gefahr von den Maulwurfshügeln beim Spielbetrieb aus.

Der Maulwurf ist ein Nützling und ausdrücklich per Gesetz geschützt. Obwohl er weder gestört, noch gefangen und schon gar nicht getötet werden darf, wird ihm häufig illegal nachgestellt. Der korrekte Weg ist anders.

Zur Gefahrenabwehr kann von der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung zur Vergrämung und wenn es gar nicht anders geht, auch zur Tötung, erteilt werden. In Braunschweig ist hierfür die „Untere Naturschutzbehörde“ zuständig. Durchführen darf so eine Maßnahme allerdings nur die Behörde selber oder eine Fachfirma.

Aktuell betroffen ist der Sportplatz des TSV Watenbüttel. Hier soll eine genehmigte Maßnahme durchgeführt und in Verbindung mit einer sogenannten Kleintier- oder Maulwurfsperre dafür gesorgt werden, dass der Maulwurf künftig „draußen“ bleibt. Das hat der Bezirksrat Lehndorf-Watenbüttel in seiner Sitzung am 02.02.2012 so beschlossen.

Foto: Raphael Rohe_pixelio

Auf Anregung der Fraktion B90/Die Grünen soll die Verwaltung eine Information zum Thema „Maulwurf“ an alle Sportvereine der Stadt verschicken, um noch einmal über die rechtliche Lage und die möglichen Maßnahmen aufzuklären.

Nun bleibt zu wünschen, dass dem liebenswerten Kerl in unserer Stadt vielleicht wieder die Herzen zufliegen, wie einst in unserer Kindheit dem „Kleinen Maulwurf“ von Zdeněk Miler.

 

Fakten:

Maulwurf: Streng bzw. besonders geschützt nach §1 Bundesartenschutzgesetz und §39 Bundesnaturschutzgesetz

Darf weder gestört, gefangen noch getötet werden.

Strafvorschriften: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.

 


Kommentare   
 
0 #1 Günter Nehmann 2012-02-25 04:33
Das Problem löst man nicht mit der „Vergrämung“ was immer da einige darunter verstehen.
Hier sollten sich due Verantwortliche n schnellstens Gedanken machen wie die Sportanlage durch unter der Erde liegende Randzäune behoben werden kann wenn man schon vergessen hat dieses beim bau der Sportanlage zu planen
 
 

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