Abholzungen im Vogelschutzgebiet Querumer Holz vertuscht

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Mit der am 18.7.2006 verabschiedeten Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Querumer Holz und angrenzende Landschaftsteile“ gab die Stadt Braunschweig vor, die Erhaltungsziele und den Schutzzweck in dem betreffenden Gebiet erheblich verbessern zu wollen.

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Die Wertschätzung dieses Gebiets unter Einschluss eines Vogelschutzgebiets durch den Aufsichtsratsvorsitzenden der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH und CDU-Ratsherrn im Rat der Stadt Braunschweig, Reinhard Manlik, ist allerdings bekannt: Bereits in der Ratssitzung am 10.12.2002 äußerte Manlik „Was sind schon 500 Bäume gegen 500 Arbeitsplätze?“

Tatsächlich würden einer beabsichtigten Startbahnverlängerung am Braunschweiger Flughafen jedoch schätzungsweise bis zu 60.000 Bäume zum Opfer fallen.

Anlässlich der Ratssitzung am 18.7.2006 verlieh der pensionierte Kriminal-Hauptkommisar Manlik mit der ihm eigenen Kompetenz in Sachen Landschafts-, Natur- und Vogelschutz seiner Einstellung nochmals Nachdruck: „Durch die Unterschutzstellung erreichen Sie eine wesentliche Verbesserung des Status“, und um anschließend zu erklären „Es ist erforderlich, die Schutzverordnung zu erlassen, damit ein Befreiungstatbestand ausgewiesen werden kann.“

Ein derartiger „Befreiungstatbestand“ ist z.B. eine planfestgestellte Startbahnverlängerung am Braunschweiger Flughafen.

In der Verordnung selbst wird zunächst noch großspurig und öffentlichkeitswirksam u.a. verboten:

  • Die Erzeugung von Geräuschen wie Freizeitlärm oder andere störende Verhaltensweisen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, erhebliche Beeinträchtigungen der Ruhe in Natur und Landschaft hervorzurufen.
  • Die Errichtung baulicher Anlagen aller Art, auch soweit für sie keine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde oder sonstige Genehmigungen oder Erlaubnisse erforderlich oder sie nur vorübergehender Art sind.
  • Die Entnahme oder Beschädigung wild wachsender Pflanzen oder Pflanzenteile sowie das Einbringen von Pflanzen aller Art.

Gegen Ende der Verordnung wird dann jedoch mit voller Brutalität der eigentliche Zweck der Verordnung deutlich:

  • Keinen Einschränkungen aufgrund dieser Verordnung unterliegen u.a. Pläne oder Projekte, deren Verträglichkeit durch eine Prüfung gem. Art. 6 Abs. 3 FFH Richtlinie, § 34 Abs. 2 BNatSchG, § 34 c Abs. 2 NNatG festgestellt bzw. die nach Maßgabe von Art. 6 Abs. 4 FFH-Richtlinie, § 34 Abs. 3 bis 5 BNatSchG, § 34 c Abs. 3 bis 5 NNatG zugelassen worden sind, und die zugleich die sonstigen Schutzzwecke nach § 4 Abs. 1, 3 und 4 dieser Verordnung im geringstmöglichen Maß beeinträchtigen.

Das praktische Ergebnis eines derartig fürsorglichen Landschaftsschutzes kann sich sehen lassen: Die beigefügte Bilderserie zeigt eine Szene im Querumer Holz am 8.10.2007. An anderen Stellen des Querumer Holz sieht es ähnlich aus. Das in einem Vogelschutzgebiet (!) geschlagene Holz wurde am 9.10.2007 im Schutze der Dunkelheit und daher von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt mit schwerem Gerät auf aufgeweichtem Waldboden (erkennbar an den tiefen Furchen) herausgeholt, auf LKWs verladen und abtransportiert. Erinnerungen an die Nacht-und-Nebelaktionen beim Schlosspark und beim Platanenhügel kommen in Erinnerung.

Von alledem ist natürlich in der Braunschweiger Zeitung trotz des zur Zeit stattfindenden Indianertanzes um eine Anerkennung als „Bürgerzeitung“ nichts zu lesen.

Wie sagte doch der stellvertretende Chefredakteur der Braunschweiger Zeitung so treuherzig: „Eine gesunde, stabile demokratische Gesellschaft braucht engagierte Bürger, die sich um das Gemeinwesen kümmern. Das meinen wir, wenn wir von „Bürgergesellschaft“ sprechen. Eine gesunde Bürgergesellschaft braucht wiederum Medien, in denen sich die Bürger zu Wort melden und in Debatten einmischen können. Das meinen wir, wenn wir von „Bürgerzeitung“ sprechen.“ Zuruf aus der Bürgergesellschaft: „Na, Junge, dann lass es doch mal krachen!“

Ralf Beyer

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