Trinken von Amts wegen

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– Der Versuch: Fünf halbe Bier (zweieinhalb Liter) + Schnaps = 5 „lüttje Lagen“ im gastronomischen Fachjargon der Landeshauptstadt, frischfeuchtfröhlich hinuntergekippt. (Siehe Braunschweiger Zeitung oder Hannoversche Neue Presse)

(Collage: Justizminister Busemann – rechts mit „Dienstnase“)

– Das Versuchsobjekt: Justizminister Busemann. – Unsereins fällt nach solchen Mengen regelmäßig ins Koma und muss zur Wiederbelebung mittels Bluttransfusionen auf die Intensivstation. Anders Justizminister Busemann. „Im Selbstversuch“ sammelte er auf diese Weise wertvolle Erkenntnisse für die Justizarbeit zur „Strafrahmenverschiebung“ im Falle „reduzierter Steuerungsfähigkeit“ nach Alkoholgenuss, sowie über die Leistungskraft seiner Leber.
– Die Erkenntnis: Je voller desto doller!
– Das Vorbild (wenn auch mit reduzierter wissenschaftlicher Aussagekraft dank fragwürdiger Versuchsanordnung): Justizminister Busemann. Er testete anschließend seine „Fahrtüchtigkeit“, indem er zu Fuß nach Hause ging, bravo!
– Unsere Empfehlung: Nicht nur für das Autofahren, auch für das Verfassen von Presseerklärungen sollte Minister Busemann entsprechend verbindlich die Maßstäbe erhöhen und ggf. den Alkoholspiegel senken – auch wenn wir ihm im Falle verminderter Steuerungsfähigkeit gern mildernde Umstände zubilligen würden. (Siehe unseren Kommentar zu Busemann am Ende dieses Beitrages)

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