Transparenz zum Thema „Lex Asse“ gefordert

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Besorgte Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, die in Bürgerinitiativen zum Atommülllager Asse II mitarbeiten, sehen nach wie vor Klärungsbedarf zur „Lex Asse“.

Deshalb forderten sie den Kreistag am 5.12.12 auf, Transparenz der Lex Asse gegenüber der Bevölkerung herzustellen – bevor das Gesetz verabschiedet wird (Lex Asse-Antrag an Kreistag). Der Kreistag wurde gebeten, die Angelegenheit auf seiner nächsten Sitzung am 17.12.12 zu behandeln. Begründet wurde das Anliegen damit, dass eine öffentliche Information und Diskussion über die geplante Lex-Asse, die einen jahrzehnte dauernden Prozess wesentlich bestimmen wird, bisher nicht stattgefunden hat. Als Beispiele für Informations- und Diskussionsbedarf wurden die folgenden Punkte genannt:

• Wurde das Beschleunigungspotential eigentlich ausgeschöpft?

• Gestattet die Lex Asse dem BfS den Abbruch der Rückholung, ohne dass diese Entscheidung von einer anderen Instanz fachlich geprüft und genehmigt wird?

• Würden die für die Vorbereitung der Rückholung vorgesehenen Maßnahmen in diesem Fall auch für die Beschleunigung der Flutung gelten?

Bei verschiedenen Gelegenheiten wurde geäußert, dass das Beschleunigungspotential des geplanten Gesetzes gar nicht so groß sei, zuletzt von der Vizepräsidentin des BfS, Frau Nöthel, auf der öffentlichen Veranstaltung am 23.11.12 in Braunschweig. Den einzigen konkreten Vorteil sehe sie darin, dass nach Verabschiedung der Lex Asse, der Laugensumpf vor Kammer 12 beseitigt werden könne.

Deshalb dürfe bei diesem Gesetz nicht Eile vor Sorgfalt bzw. breite Einigkeit vor geprüfte Inhalte gestellt werden, meinen die InitiatorInnen. So sei auch zu klären, wie mögliche zukünftige Belastungen bis hin zu Belastungen künftiger Generationen in die Bewertungen einbezogen werden. Außerdem wurde der Gesetzentwurf bislang bei kritischen Rückfragen immer von der Kanzlei interpretiert und verteidigt, die an seiner Erstellung beteiligt ist. Eine zweite, unabhängige und kritische Interpretation des Gesetzentwurfs durch eine andere Kanzlei sei dringend erforderlich.

Die bestehenden Bedenken müssen ernst genommen werden, fordern die AntragstellerInnen. Nur so könne verlorengegangenes Vertrauen zurückgewonnen werden.

 

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