Tauziehen um Beschlagnahme von Journalisten-Kamera mitsamt Daten

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Jörg Bergstedt während eines Vortrags. Video-Screenshot

Anwalt erstattet Strafanzeige gegen Staatsanwaltschaft Braunschweig

Von Projektwerkstatt Saasen

Der Anwalt des betroffenen Journalisten, Jörg Bergstedt, dem am 2.6.2020, von der Wolfsburger Polizei Kamera, Zubehör und Datenträger beschlagnahmt wurden (zur Vorgeschichte siehe auch unsere Beiträge hier, hier und hier), hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen Rechtsbeugung und anderer Delikte angezeigt.

Hintergrund ist, dass die vom Bundesverfassungsgericht angeordnete Herausgabe der unter dem Schutz der Pressefreiheit stehenden Utensilien von der Staatsanwaltschaft eigenmächtig missachtet wurde. Zwei Tage nach der Strafanzeige bot die Staatsanwaltschaft an, einen Teil herauszurücken – aber weiterhin weniger als das Verfassungsgericht angeordnet hatte. Der Anwalt forderte die Braunschweiger Justiz auf, endlich den höchstrichterlichen Beschluss zu beachten und sofort alle Materialien herauszurücken (siehe Strafanzeige). Das geschieht bislang weiterhin nicht. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig steht damit weiterhin außerhalb der Rechtsstaatlichkeit.

Das Bundesverfassungsgericht ist das oberste Gericht in diesem Lande. Das ist eigentlich ein Allgemeinplatz. Nicht so für die Braunschweiger Justiz. Die weigerte sich nämlich wochenlang, einem Journalisten seine Ausrüstung wiederzugeben – trotz entgegenstehendem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Dieser erfolgte bereits am 22. Oktober und enthielt die eindeutige Passage: „Der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Braunschweig wird aufgegeben, dem Antragsteller die Kamera einstweilen herauszugeben.“

Genau das tat die Staatsanwaltschaft aber nicht. Fünf Tage nach dem Beschluss faxte der Anwalt des Betroffenen den Beschluss sicherheitshalber nach Braunschweig und forderte im Begleitschreiben auch selbst nochmal die Herausgabe. Doch die Staatsanwaltschaft rührte sich weiterhin nicht. Sie antwortete nicht einmal auf das Schreiben. Am 5. November fragte „regionalheute“ nach – und erhielt von der Staatsanwaltschaft die Aussage, dass die Herausgabe tatsächlich und absichtlich verweigert werde. So blieb es bis zum 18. Dezember – trotz weiterer Aufforderungen durch den Anwalt des Journalisten, der weiterhin ohne seine Hauptausrüstung und ohne die in den Tagen vor der Beschlagnahme aufgenommenen Daten auskommen muss.

Dann platzte dem Anwalt der Kragen und er erstattete Anzeige gegen die Staatsanwaltschaft. Darin erhob er „gegen die/n zuständige/n Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft Dienst- und Sachaufsichtsbeschwerde“ sowie „Strafanzeige wegen des Verdachts der Rechtsbeugung und Unterschlagung und Strafantrag wegen aller in Betracht kommender Antragsdelikte.“ Plötzlich ging alles sehr schnell. Am 19.12. traf ein Brief beim Journalisten an, er könne – wie großzügig – seine Kamera in Braunschweig abholen. Das roch zum einen nach einer schnellen Reaktion auf die Strafanzeige. Der Poststempel (16.12.) und das Datum des Schriftstückes (8.12.) enthielten hingegen ältere Daten. Das schürt den Verdacht einer Rückdatierung. Zudem verweigerte die Staatsanwaltschaft weiterhin die Herausgabe der Datenträger oder, wie es das Verfassungsgericht alternativ angeordnet hatte, Kopien der Daten.

Diese umfassten immerhin mehrere Tage filmischer Dokumentation, die dem Journalisten weiterhin nicht zur Verfügung stehen. Dieser wirft der Staatsanwaltschaft vor, aus reiner Schikane zu handeln und ihn wie einen Schwerverbrecher zu behandeln statt kleinlaut einzuräumen, ein Grundrecht missachtet zu haben: „Wer derart gleichgültig mit der Pressefreiheit und nun ja sogar einem eindeutigen Beschluss des Verfassungsgerichts umgeht, tritt Grundrechte und das Rechtsstaatsprinzip mit Füßen!“

Die gesamten Abläufe und Links zu den Dokumenten sind hier zu finden.

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