Steuerliche Erleichterung durch Grad der Behinderung: Der SoVD hilft

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Verdoppelung des Behinderten-Pauschbetrages

Der Behinderten-Pauschbetrag wurde verdoppelt. In jedem Fall kann diese Änderung aber eine steuerliche Entlastung für Menschen mit Behinderung bedeuten. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig berät zum Thema.

Durch die Verdoppelung des Behinderten-Pauschbetrages werden Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis jetzt steuerlich mehr entlastet und das schon ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20. Denn: Der Pauschbetrag ist nach dem GdB gestaffelt und liegt zwischen 384 Euro bei einem GdB von 20 und 2.840 Euro bei einem GdB von 100. Für blinde Menschen ist der Pauschbetrag auf 7.400 Euro gestiegen.

„Da sie oft im Alter zunehmend körperlich eingeschränkt sind, sollten auch Rentner über die Beantragung eines Grades der Behinderung nachdenken und die steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen“, meint Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig. „Außerdem empfehlen wir denjenigen, die schon einen anerkannten Grad der Behinderung haben, prüfen zu lassen, ob eine Höherstufung in Frage kommt“, rät Bursie weiter.

Die Beraterinnen und Berater des SoVD in Braunschweig beantworten Fragen rund um das Thema Behinderung und unterstützen bei der Beantragung eines Grades der Behinderung oder eines Schwerbehindertenausweises. Der SoVD ist unter 0531 480 760 erreichbar. Weitere Kontaktdaten auf www.sovd-braunschweig.de.

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