SoVD BS zum Welttag der Kranken am 11.02.2016

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Krankheit: 2,5 Jahre bis zum finanziellen Exitus!

 Braunschweig. Zum „Welttag der Kranken“ am 11.02.2016 macht der SoVD-Braunschweig auf das hohe Armutsrisiko durch gesundheitliche Störungen aufmerksam. „Entwickelt sich eine Erkrankung chronisch und man bleibt über einen langen Zeitraum arbeitsunfähig, fällt man spätestens nach 2,5 Jahren in die Armutsfalle“ weiß Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD von vielen Beratungsfällen des Sozialverbandes zu berichten. Und tatsächlich: Bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit erhält man ca. 1,5 Jahre Krankengeld. Danach hat man meistens noch Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Das gibt es dann in der Regel noch für längstens ein Jahr – quasi als Überbrückungsgeld zur Rente wegen Erwerbsminderung.

„Das hat zum Teil dramatische und existenzgefährdende Folgen für die Betroffenen und Ihre Familien.“, berichtet Bursie, der dringend zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung rät. Denn die Renten wegen Erwerbsminderung werden nur in sehr harten Fällen überhaupt anerkannt und decken noch nicht mal das Existenzminimum ab. Auch die Leistungsverbesserungen des Rentenpaketes der Bundesregierung bei der Erwerbsminderungsrente reichen laut dem Verband nicht. Der SoVD fordert darüber hinaus die Abschaffung der Abschläge und zwar für Neu- und Bestandsrentner. Denn die Bestandrentner sind bei dem Rentenpaket völlig leer ausgegangen.

Allein 2014 gab es bundesweit 1.814.318 Mio. Krankengeldfälle. Die Rentenversicherung listet den Bezug der Erwerbsminderungsrenten nach Ost und West auf („Rentenversicherung in Zahlen 2015“, Stand: 12.6.2015). In den alten Bundesländern gab es 1.345.906 Männer und Frauen mit einem durchschnittlichen Zahlbetrag von 719 Euro. In den neuen Bundesländern 409.195 Männer und Frauen mit einem durchschnittlichen Zahlbetrag von 718 Euro. Also insgesamt beziehen 1.755.101 Personen Erwerbsminderungsrente. Dann gibt es den Personenkreis der wegen einer Erwerbsminderung nicht arbeiten kann, aber zum keine Rentenansprüche hat oder seine EM-Rente „aufstocken“ muss und somit in den Bereich der Grundsicherung/Sozialhilfe fällt. Das sind 794.177 Personen bundesweit. Alleine 2.488 Personen in Braunschweig.

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