Pressemitteilung: BIBS-Fraktion reicht erneut Klage gegen OB Dr. Hoffmann ein

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Die BIBS-Fraktion reicht erneut Klage gegen Oberbürgermeister Hoffmann beim Verwaltungsgericht ein, weil er erneut Akteneinsicht verweigert.

Am 24. April hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden, dass Oberbürgermeister Hoffmann der BIBS-Fraktion zu Unrecht Akteneinsicht in Verträge der Borek-Stiftung mit der Stadt verweigert hatte (1 A 28/13). Unter anderem führt das Gericht aus, dass der Oberbürgermeister eine Auffassung vertritt, die „fundamentalen Prinzipien der Rechtsordnung“ widerspricht. Hoffmann hat gleichwohl die Zulassung der Berufung beantragt.

Jetzt sollen Lieferverträge zwischen EON und BS-Energy zur Einsicht vorgelegt werden, die für einen Gewinneinbruch in zweistelliger Millionenhöhe mit verantwortlich sind.

Der Oberbürgermeister verweigert wieder die Einsicht, diesmal mit der Begründung, dass die genannten Verträge der privaten Firmen nicht Akten im Sinne der Kommunalverfassung seien. Außerdem sei den städtischen Aufsichtsratsmitgliedern die Weitergabe von solchen Geschäftsgeheimnissen untersagt.

Die BIBS-Fraktion bestreitet beides. Sie sieht sich dagegen in der Pflicht, für die Bürgerinnen und den Bürger in unserer Stadt zu überprüfen, ob ein verantwortungsbewusster Umgang mit dem städtischen Vermögen den Gewinneinbruch hätte verhindern können und welche weiteren Einbußen auf die Stadt zukommen können.

 


Kommentare

+3 #1 Schwarzseher 2013-08-22 09:20
So, so – neulich hieß es noch allenthalben, dass wir ja alle nichts zu verbergen hätten und das nur zu unser aller Sicherheit diente, als der gleiche OB mehr Videoüberwachun g im öffentlichen Raum einzufordern versuchte. Und nun will er selbst die Vertragswerke mit Borek und BS-Energy, die er zum Wohle von uns Bürgern abgeschlossen hat, nicht offen legen. 😉

 
 

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