Winterkunstzeit findet ohne verkaufsoffenen Sonntag statt

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Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat entschieden: Am Sonntag, 9. Februar, dürfen die Geschäfte in Braunschweig im Rahmen der winterkunstzeit nicht öffnen. Die Entscheidung bezüglich der anderen drei Sonntage 19. April, 27. September und 8. November steht noch aus. Wie bereits angekündigt findet die Veranstaltung dennoch von Mittwoch bis Sonntag statt.

„Ich bin maßlos enttäuscht, dass wir an dem Sonntag nicht die Gesamtheit des Angebotes der Kunstschaffenden und des Braunschweiger Handels präsentieren können“, sagt Olaf Jaeschke, Vorstandsvorsitzender des Arbeitsausschuss Innenstadt Braunschweig e. V. (AAI).

„Die Gerichtsentscheidung zeigt, wie unklar die aktuelle Gesetzeslage ist und welche Unsicherheiten sie für die engagierten Akteure mit sich bringt. Das hat der Handelsverband Deutschland am letzten Freitag in seiner Jahrespressekonferenz ebenfalls moniert. Selbst bei dem optimalen Fall einer Einigung aller Akteure wie in Braunschweig reicht ein Außenstehender, um alles zu kippen“, erklärt Gerold Leppa, Geschäftsführer der Braunschweig Stadtmarketing GmbH.

2 Kommentare

  1. Jetzt ist die Gewerkschaft aber wieder stolz auf sich, dass sie das bisschen Freizeit der arbeitenden Bevölkerung erfolgreich verteidigt hat. Nun wird der Zulauf nach den Austritten bestimmt wieder steigen.

  2. Das Gejammer der (AAI)-Akteure finde ich erbärmlich. Gesetz ist Gesetz, die VG-Entscheidung finde ich sehr nachvollziehbar. Muss man halt schauen, dass man sich eine Veranstaltung ausdenkt, bei der der verkaufsoffene Sonntag in den gesetzlichen Rahmen passt.

    Den Künstlern wünsche ich viel Erfolg, die Ausstellung in den Schloss-Arkaden habe ich vorhin interessiert angeschaut, die Vollendung des Gemäldes „Dame mit Adler“ hat mich beeindruckt.

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