Eilantrag gegen verkaufsoffenen Sonntag hat Erfolg – ver.di begrüßt Gerichtsentscheidung

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Von Sebastian Wertmüller, Geschäftsführer ver.di Bezirk SON

Das Braunschweiger Verwaltungsgericht ist dem Eilantrag der Gewerkschaft ver.di gefolgt und hat die geplante sonntägliche Ladenöffnung am 09.02. in Braunschweig für voraussichtlich rechtswidrig erklärt, siehe hier.

Der ver.di-Bezirk Süd-Ost-Niedersachsen begrüßt die klare Entscheidung. Geschäftsführer Sebastian Wertmüller: „Das Gericht ist in weiten Zügen unserer Argumentation gefolgt und hat damit für rechtliche Klarheit gesorgt.“ Es bleibe dabei, dass sonntägliche Ladenöffnungen kein Mittel der Wirtschaftsförderung seien, sondern ein ergänzendes Angebot zu anderen stadtprägenden Veranstaltungen und Anlässen. Der freie Sonntag sei ein hohes, durch das Grundgesetz geschütztes Recht der Bürgerinnen und Bürger, das nicht wg. ausschließlich ökonomischer Interessen ausgehebelt werden könne.

Wertmüller verweist dabei auf die Beschäftigten im Einzelhandel: „Die meisten sind Frauen, viele haben Familie und nicht alle haben die freie Wahl, ob sie sonntags arbeiten wollen. Nur eine Minderheit ist tarifgebunden und hat einen garantierten Anspruch auf Zuschläge.“

Wertmüller stellt aber auch klar, dass ver.di lieber eine Verständigung ohne Klageverfahren mit der Stadt herbeigeführt hätte: „Wir waren und sind gesprächsbereit, wir haben auch Vorschläge gemacht. Leider ohne Erfolg.“ Er fordert die Stadt Braunschwieg auf, den Dialog wieder aufzunehmen.

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