Steuerpflichtig im Rentenalter: Das müssen Sie beachten

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SoVD-Tipp: Steuererleichterung durch absetzbare Ausgaben und Freibeträge

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Rentner*innen Steuern zahlen – eine steuerliche Erleichterung ist aber möglich. Neben Ausgaben, die von der Steuer abgesetzt werden können, gibt es auch einen Rentenfreibetrag und einen Altersentlastungsbetrag. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig rät, sich beim zuständigen Finanzamt zu erkundigen.

Auch Rentner*innen sind grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet – und zwar, wenn der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente den sogenannten Grundfreibetrag übersteigt. Dieser Betrag deckt das Existenzminimum ab und liegt 2021 für Einzelpersonen bei 9.744 Euro im Jahr, für Ehepaare wird er verdoppelt. Wer keine Steuererklärung abgibt, wird vom Finanzamt dazu aufgefordert. „Betroffene sollten auf die Anfrage des Finanzamtes so schnell wie möglich reagieren, sonst wird die steuerliche Situation geschätzt. Das kann Steuernachzahlungen mit sich bringen“, erläutert Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig.

Allerdings wird nicht die gesamte Rente versteuert, denn jedem steht ein Rentenfreibetrag zu. Wie hoch dieser ausfällt, richtet sich nach dem Renteneintrittsjahr und bleibt über die Jahre unverändert. Wer 2021 in Rente geht, hat einen Freibetrag von 19 Prozent. Für über 64-jährige Rentner*innen, die sich etwas dazuverdienen oder beispielsweise Einkünfte aus einer Vermietung beziehen, kann auch der Altersentlastungsbetrag die Steuern senken. Die Höhe des Betrags orientiert sich am Geburtsjahr. Außerdem können verschiedene Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden: beispielsweise Handwerkskosten, Ausgaben für ein Pflegeheim oder haushaltsnahe Dienstleistungen, wie etwa eine Reinigungskraft. Außerdem sind selbstgetragene Gesundheitskosten absetzbar. Diese beinhalten zum Beispiel medizinische Behandlungen, Kuren oder Medikamente. „Ab einem Grad der Behinderung von 20 kann auch der Behinderten-Pauschbetrag eine steuerliche Entlastung bringen. Daher raten wir bei körperlichen Einschränkungen, einen Grad der Behinderung zu beantragen“, sagt Bursie.

Der SoVD empfiehlt Betroffenen, sich beim zuständigen Finanzamt darüber zu informieren, welche Möglichkeiten sie haben. Bei Fragen zum Thema Behinderung berät der SoVD in Braunschweig. Er ist unter 0531 480 760 zu erreichen. Weitere Kontaktdaten: www.sovd-braunschweig.de.

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