Selbst bestimmen – rechtzeitig vorsorgen

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Hannover, 13.09.2021 – Die Verbraucherzentralen bieten in der Woche vom  20. bis 24. September 2021 kostenlose Online-Vorträge zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und digitaler Nachlass an. Die Vorträge finden während der gesamten „Woche der Vorsorge“ von Montag bis Freitag jeweils um 10, 14 und 18 Uhr statt. Alle Termine und Anmeldung auf www.verbraucherzentrale.de/woche-der-vorsorge-2021.

Viele Menschen wollen selbst bestimmen, wer sie im Krankheitsfall vertritt oder wie ihr Lebensende aussehen soll. Allerdings scheuen sie oft den Aufwand, da sie nicht wissen, worauf sie bei der Erstellung der Dokumente achten müssen. „Mit der Woche der Vorsorge möchten wir dazu beitragen, dass möglichst viele Verbraucherinnen und Verbraucher informierte Entscheidungen in Fragen der Vorsorge treffen können,“ sagt Kai Kirchner, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Die Verbraucherzentralen bieten während der „Woche der Vorsorge“ folgende Online-Vorträge an: 

Patientenverfügung: Über Ihre Behandlung bestimmen Sie

Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung – jeden kann es treffen. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärzte als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.

Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die über ihre medizinische Behandlung selbst bestimmen wollen. Sechs Termine stehen zur Auswahl: 

Montag, 20.09.2021, 18 Uhr; Dienstag 21.09.2021, 10 Uhr und 18 Uhr; 
Mittwoch, 22.09.2021, 18 Uhr; Donnerstag 23.09.2021, 10 Uhr; 
Freitag 24.09.2021, 14 Uhr.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Wer entscheidet, bestimmen Sie

Wer infolge von Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. Wer hierzu konkrete Vorstellungen hat, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht auswählen soll. Der Patientenverfügung eine Stimme geben oder Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen – das geht auch mit einer Vorsorgevollmacht. Gleichzeitig kann damit eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden. In den Online-Vorträgen zeigen die Verbraucherzentralen, was im Einzelnen zu beachten ist und wo Stolpersteine liegen können.

Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die ihre Vertretung in rechtlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten selbst regeln wollen. Fünf Termine stehen zur Auswahl: 

Montag, 20.09.2021 10 Uhr und 14 Uhr; Mittwoch, 22.09.2021, 10 Uhr; 
Donnerstag 23.09.2021, 14 Uhr.

Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung: Was mit Ihren Daten geschieht, bestimmen Sie

Immer mehr Menschen wickeln ihre Bankgeschäfte und andere Verträge online ab. Viele wichtige Vertragsdaten oder Informationen sind deshalb nur noch virtuell vorhanden. Bevollmächtigte und Erben haben oft keine Kenntnis von den Online-Accounts und den dazugehörigen Passwörtern. Zusätzliche Vorsorge- und Nachlassreglungen werden daher immer wichtiger, damit Bevollmächtigte und Erben bei Bedarf schnell handeln können.

Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die über Online-Accounts verfügen und dafür eine Regelung treffen wollen. Vier Termine stehen zur Auswahl: 

Dienstag 21.09.2021, 14 Uhr; Mittwoch, 22.09.2021 14 Uhr; 
Donnerstag 23.09.2021, 18 Uhr; Freitag 24.09.2021, 10 Uhr.

Bei Fragen hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen: 
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/fuer-sie-da

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