Rumpelstilzchen im Rathaus oder Hoffmanns Tanz um den Rosenbaum

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Wir erwarten von Ihnen die Veröffentlichung des Untersuchungsberichtes [der Staatsanwaltschaft über die „Mundstock-Affäre“, K.E.] noch vor der offiziellen Verleihung der Ehrenbürgerwürde an Herrn Glogowski im Februar 2008.

forderte eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern in einem offenen Brief an Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann, der kürzlich als Anzeige in der Braunschweiger Zeitung und in der Neuen Braunschweiger Zeitung abgedruckt wurde.

Dass die Rechtslage die Herausgabe des Mundstock-Berichtes der Staatsanwaltschaft nicht zulässt, müsse eigentlich allgemein bekannt sein, unterstrich Hoffmann. Er habe das auch in der letzten Ratssitzung gesagt.

lässt Hoffmann dagegen in einer Presseerklärung vom heutigen Tage verlauten. Diese nach Hoffmann „allgemein bekannte“ Rechtslage war dem promovierten Juristen in der BZ vom 6. Mai 2004 offenbar noch unbekannt. Denn dort strebt er, ganz im Einklang (ein Herz und eine Seele) mit einer „Gruppe um den Braunschweiger Peter Rosenbaum“ (Artikel v. Ernst Johann Zauner) noch nach den demokratischen Grundwerten von Transparenz und Öffentlichkeit:

Nachdem das [die Tatsache, dass der Verwaltungsausschuss der Einstellung des Strafverfahrens zustimmte, es sich bei dem Bericht der Staatsanwaltschaft daher nicht mehr um ein Dokument aus einem „laufenden Verfahren“ handelte, K.E.] alles geklärt sei, plädiert Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann dafür, dass die Unterlagen einschließlich des 172-seitigen Abschlussberichtes der Staatsanwaltschaft veröffentlicht werden – auch zum Schutz der Betroffenen und um Legendenbildungen vorzubeugen.

Warum soll die Rechtslage eine Veröffentlichung, die damals geboten war, nun nicht mehr zulassen? Wie erklärt sich der argumentative Kopfstand juristischer Argumentation? – Hoffmann argumentiert mit § 203 des Strafgesetzbuches, welcher Paragraph die „Verletzung von Privatgeheimnissen“ (vergl. etwa Schönke/Schröder, Kommentar StGB) unter Strafe stellt.

Sehr geehrter Herr Dr. Hoffmann, seit dem 11.11. des vergangenen Jahres befinden wir uns zwar in der närrischen Zeit, aber es geht hier wahrlich nicht um ein Privatgeheimnis, von der Art etwa, wieviel Flaschen oder Kästen Bier eine Person in welcher Zeit mittels Zauberkraft seiner oder ihrer Kehle vom Voll- in einen Leerzustand zu verwandeln vermag („Brunswiek Hellau!“). Das ist und mag ein Privatgeheimnis bleiben, solche speziellen Fertigkeiten unterliegen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, sie gehen die Öffentlichkeit nichts an.

In den staatsanwaltlichen Ermittlungen ging es aber definitiv nicht um ein Privatgeheimnis, es ging um die Mundstock-Affäre, in der zu Lasten der Braunschweiger Bürger – wie der Bund der Steuerzahler anprangerte – ein Verlust von 20 Millionen DM entstanden war. Zwar gibt es ein Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“, ein Recht auf den Schutz persönlicher Daten. Die informationelle Selbstbestimmung muss – wenn öffentliches Interesse daran besteht – jedoch Einschränkungen hinnehmen, soweit es nicht um den Kern der Persönlichkeit geht, um einen „letzten unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung“ (so die ständige Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts).

Bei der Verschleuderung von zweistelligen Millionenbeträgen öffentlicher Gelder handelt es sich aber kaum um einen „letzten unantastbaren Bereich privater Lebengestaltung“, es geht um vordringliche öffentliche Interessen.

06.02.08 – Wort zum Aschermittwoch
PS. – Persönlich finde ich einen „Fall Glogowski“ einfach nur uninteressant. Die „Mundstock-Affäre„, insbesondere der Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft aber gehört an die Öffentlichkeit. Gerade wenn Gerhard Glogowski – wie der Oberbürgermeister, der den Bericht kennt, behauptet – darin von allen Sünden reingewaschen wird, dürfte einer Veröffentlichung überhaupt nichts entgegenstehen. Stattdessen zerrt der Oberbürgermeister – in einem Akt persönlicher Grausamkeit, oder um von der Tagespolitik abzulenken, oder …? – Herrn Glogowski mit der Verleihung der Ehrenbürgerwürde in die Öffentlichkeit und wirft ihn ihr ungeschützt zum Fraße vor.

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