Kfz-Versicherungen richtig vergleichen

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„Pressemitteilung“

Stichtag 30. November: Worauf Kunden achten sollten

Jetzt flattern wieder die Beitragsrechnungen der Kfz-Versicherungen ins Haus. Kunden sollten Preise und Konditionen genau prüfen: Bis zum 30. November können sie Policen kündigen und so mitunter mehrere hundert Euro sparen. Doch welche Kriterien sind beim Vergleich wichtig? Die Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Tipps zu möglichen Einsparungen und unverzichtbaren Leistungen.
Das Einsparpotenzial hängt vom Einzelfall ab. „Fahranfänger können durch einen Wechsel der Kfz-Versicherung im Extremfall bis zu 1.500 Euro sparen, ein langjährig unfallfrei gefahrene Senior hingegen ‚nur‘ knapp 600 Euro“, erklärt Maximilian Gehr, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale in Braunschweig. Jedoch sei nicht nur der Preis entscheidend. Folgende Tipps sollten Kunden beachten:

1.    Nicht übereilt kündigen: Schon die Umstellung auf einen aktuellen Tarif beim bisherigen Versicherer kann sich lohnen. Kunden sollten aktiv nachfragen.
2.    Leistungen prüfen: Empfehlenswert bei Kfz-Haftpflichtversicherungen sind erhöhte Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (100 Millionen sowie mindestens 12 Millionen als Maximaldeckung je geschädigter Person) sowie die sogenannte Mallorca-Police. Wichtig in der Teil- und Vollkaskoversicherung sind zudem der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit und der erweiterte Schutz bei Tierschäden und Marderbissen.

3.    Kostentreiber ausmerzen: Deutlich sparen lässt sich oft durch eine Einschränkung des Fahrerkreises, geringere Kilometerleistungen, eine höhere Selbstbeteiligung bei der Kaskoversicherung sowie die Umstellung auf jährliche Zahlungsweise.
4.    Richtig vergleichen: Kostenlose Vergleichsportale im Internet finden nicht immer den günstigsten Tarif, da manche Direktversicherer fehlen. Sie sollten daher nicht als einzige Quelle dienen. Stiftung Warentest bietet für 7,50 Euro einen kostengünstigen Beitrags- und Leistungsvergleich (test.de/analyse-kfz).
5.    Kündigungsfristen beachten: Stichtag für den Wechsel ist der 30. November. Bei einer Beitragserhöhung besteht jedoch ein außerordentliches Kündigungsrecht: Es gilt eine Frist von einem Monats nach Erhalt der Änderungsmitteilung.

Weitere Informationen zum Wechsel der Kfz-Versicherung unter:
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/autoversicherung-wechseln

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